Organentnahme, Landbote Winterthur - Auflage 44’000 Ex. 15.11.97

Transplantationsgesetz

Zustimmung für Organentnahme nötig

(sda)   Nach Meinung des Regierungsrates sollen Organe nur mit vorgängiger Zustimmung des Verstorbenen beziehungsweise jener seiner Angehörigen entnommen werden dürfen.

In seiner gestern veröffentlichten Vernehmlassungsantwort zum eidgenössichen Transplantationsgesetz hält der Regierungsrat seine Befürwortung der so genannten erweiterten Zustimmungslösung fest. Sie sei der beste der möglichen Kompromisse zwischen dem Schutz der persönlichkeitsrecht der spendenden Person und den Bedürfnissen der auf Organspenden angewiesenen Patientenschaft. Der  Regierungsrat begrüsst die Regelung des Transplantationswesens auf Bundesebene gerade weil es sich dabei um einen medizinisch, rechtlich und ethisch besonders sensiblen Bereich handle. Und auch die vorgesehene zahlenmässige Beschränkung der Transplantationszentren in der Schweiz findet seine Zustimmung. 

Kritisch äussert sich die Regierung zur Delegation wichtiger Fragen auf die Verordnungsebene. Zudem würden die bestehenden Strukturen des Transplantationswesens zu wenig berücksichtigt, heisst es in der Mitteilung. Eine noch restriktivere Fassung der vorgesehenen Bewilligungspflicht fordert der Regierungsrat für den Bereich Xenotransplantation - die Transplantation tierischer Organe, Gewebe oder Zellen in den Menschen. Hier müssten auch Aspekte des Tierschutzes in die Diskussion einbezogen und wenn möglich in einer gleichzeitigen Revision des Tierschutzgesetzes geregelt werden   (sda)

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