Presseschau No 7 – „Keine Lizenz zum Töten“ / Nationalratsdebatte / Mitleid allein = keine Ethik

 

                                                                                           NZZ, 11. Dezember 2001

Sterbehilfe, Individuum und freie Gesellschaft

Lesen Sie den ganzen Leserbrief von Dr. med Guido A Zäch wie den folgenden Leserbrief unter „Du sollst nicht töten“..

....Ein Suizid schadet immer auch der Gesellschaft, sowohl psychisch als auch ideologisch, menschlich und meistens auch materiell. Mit der Legalisierung der Euthanasie würde ein Grundprinzip menschlichen Zusammenlebens relativiert.

                          Dr med W. Niederer (Biel)     Rechtsanwalt E. Niederer (Biel) 

 

(-> „Du sollst nicht töten“)

 

„Mitleid allein begründet keine Ethik“

Thurgauer Zeitung, 11. Dezember 2001

 

 Unter diesem Titel führte die Thurgauer Zeitung (Thomas Münzel) ein Interview, welches am 11.12.2001 in der Thurgauer Zeitung veröffentlicht wurde. Sie finden dieses Interview entweder unter www.tol.ch der TGZ oder in unserem Internet-Auftritt unter  (-> „Du sollst nicht töten“)

 

 

 Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar

Basler Zeitung, 12. Dezember 2001

 ...Ausser der SP sprachen sich praktisch alle Fraktionen gegen Cavallis Initiative aus. Mord könne nicht zum Auftrag des Arztes gehören, und der Tod sei keine juristische Angelegenheit, sagte Barbara Polla (LP, GE). Passive Sterbehilfe werde ja geduldet. Ein Recht auf Sterbehilfe würde praktisch eine Pflicht zur Tötung nach sich ziehen, was den Ärzten  und Pflegenden nicht zugemutet werden könne, gab Doris Leuthard (CVP, AG) zu bedenken. Das Selbstbestimmungsrecht habe dort seine Grenzen, wo andere Menschen tangiert würden.

Auch wer aus Mitleid töte, mache sich schuldig, sagte Alexander Baumann (SVP, TG). Der Bürger sollte in der Gewissheit leben können, dass er in dieser Gesellschaft nicht einfach entsorgt werden, wenn er alt und gebrechlich sei. ...

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte begrüst den Entscheid des Nationalrats, aktive Sterbehilfe weiterhin unter Strafe zu stellen...

 

 

Keine Euthanasie bei Lebensmüden

 

Niederländischer Hausarzt in zweiter Instanz verurteilt   NZZ, 08. Dezember 2001  

Vau. Amsterdam 7. Dezember                            

 

Die Amsterdamer Berufungskammer hat einen Hausarzt wegen Euthanasie an einem lebensmüden alten Mann für schuldig befunden...

(ganzer Beitrag siehe unter „Du sollst nicht töten“)

... Aerzte seien nun weniger schnell bereit, Euthanasie zu leisten, oder verzichteten künftig möglicherweise auf die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht. Gesundheitsministerin Els Borst hatte sich Anfang Jahr für die sogenannte Drion-Pille stark gemacht, die kranken und lebensmüden alten Menschen zur Beendigung ihres lebens abgegeben werden sollte. Die Ministerin wurde allerdings von der Regierung und vom Parlament sofort zurückgepfiffen.

 

Wer aus Mitleid tötet macht sich schuldig

 

Nationalrat gegen aktive Sterbehilfe   Neue Mittelland Zeitung, 12. Dezember 2001  

 

... Als Sprecher der am Ende siegreichen Kommissionsminderheit stellte Alexander Baumann (SVP, TG) hingegen den Schutz des Lebens klar in den Vordergrund: „Auch wer aus Mitleid tötet, macht sich schuldig“. Wenn die direkte aktive Sterbehilfe einmal straflos sei, drohe eine „schrankenlose Ausweitung“ auf immer mehr Personengruppen. Überwiesen hat der Rat eine Motion von Guido Zäch, wonach der Brundesrat die passive Sterbehilfe gesetzlich regeln soll...

 

Jähes Ende einer Sterbehilfedebatte

 

Tötung auf Verlangen – unwertes Leben    Basler Zeitung, 12. Dezember 2001  

 

... Denn so argumentierte Alexander Baumann (SVP, TG) hinter einer Tötung auf Verlangen stehe eine Wertentscheidung, nämlich „ein Leben sei unwert.“...

 

 

Wer gab Nicole das Todespulver?

 

Zürich – Markus Steudler                            Sonntags Blick, 25.November 2001  

 

Der einzige Zeuge ist Pfarrer und schweigt wie ein Grab. Vermutlich wird nie aufgeklärt, wer der blinden Schwimmerin Nicole Deck (22) das Gift für den Selbstmord besorgt hat. Die Justiz gibt jetzt auf, der Freund der jungen Frau nicht. 

Hubert B: „Exit verkündet stolz, psychisch Kranken keine Suizidbeihilfe zu leisten. Dennoch war Kriesi bei Nicoles Freitod involviert – einer Frau in einer suizidalen Kriesi. Da hat jemand Gott gespielt“. Wolle Kriesi den Verdacht ausräumen, er selbst habe das Gift besorgt, „muss er endlich den Schuldigen nennen“.

 

Aktive Sterbehilfe soll nicht straffrei werden.

 

Nationalrat lehnt Initiative von Arzt Cavalli ab    Walliser Bote, 12. Dezember 2001  

 

... Mord könne nicht zum Auftrag des Arztes gehören, und der Tod sei keine juristische Angelegenheit, sagte Barbara Polla (LPS, GE).

Auch wer aus Mitleid töte, mache sich schuldig, sagte Alexander Baumann (SVP, TG). Der Bürger sollte in der Gewissheit leben können, dass er in dieser Gesellschaft nicht einfach entsorgt werde, wenn er alt und gebrechlich sei. Der Spardruck in den Spitälern berge die Gefahr, dass kranke und alte Menschen unter Druck kommen könnten, ihren Angehörigen und der Gesellschaft nicht zur Last fallen zu wollen, erklärte Baumann.

Die Fristenlösung am Anfang und die aktive Sterbehilfe am Ende passten ins gleiche Bild, sagte Jean Henri Dunant (SVP/BS). Der Mensch setze sich in beiden Fällen über Grenzen hinweg und spiele den „Lieben Gott.“  ...

 

Keine Lizenz zum Töten

 

Nationalrat lehnte Initiative Sterbehilfe deutlich ab.

                Zürich Express, 12. Dezember 2001  

 

... Mord könne nicht zum Auftrag des Arztes gehören, und der Tod sei keine juristische Angelegenheit, sagte Barbara Polla (LPS, GE).

Auch wer aus Mitleid töte, mache sich schuldig, sagte Alexander Baumann (SVP, TG)...

 

Ärzte erhalten keine Lizenz zum Töten

 

Nationalrat sagt Nein zu direkter aktiver Sterbehilfe

                          Blick, 12. Dezember 2001  

 

... Die häufigsten Kritikpunkte:

Ist das Tabu erst gebrochen, sinkt die Hemmschwelle. Der Todeswunsch des Patienten ist nicht immer eindeutig. Aus dem Recht des Patienten zur Bestimmung über sein Lebensende würde eine Pflicht des Arztes zur Tötung, das darf  nicht sein.

 

Grauzone zwischen Leben und Tod

 

Sterbehilfe  ...                                                                      Der Bund, 12. Dezember 2001  

 

...“ Es ist nicht Sache der Politik, in eine so intime Sphäre einzudringen“, sagte Liberale und Ärztin Barbara Polla namens ihrer Fraktion. Der Sprecher der evangelischen Fraktion stellte den „Respekt vor dem Leben“ über alles. Im Übrigen könnten Schwerkranke und alte Menschen mit der Zulassung der direkten aktiven Sterbehilfe unter Druck gesetzt werden. Henri Dunant (svp, BS), auch er Arzt, meinte, von der Sterbehilfe aus Mitleid zur Sterbehilfe aus ökonomischen Gründen sei nur ein kleiner Schritt. Auch die Grüne Pia Hollenstein (SG) warnte: „Was erlaubt ist, könnte bald wünschbar werden.“ Es wäre verheerend, wenn aus finanziellen Gründen nach technischen Lösungen gesucht würde, statt Todkranken mit Schmerzlinderung und Pflege zu helfen...

 

In würde sterben

 

Kommentar  (von Hubert Willi)

    Landbote, Winterthur, 12. Dezember 2001  

 

...Doch die „Mitleidtötung“  gemäss Opportunitätsprinzip ist mit so vielen Unwägbarkeiten behaftet, dass die Grenzen zum Missbrauch kaum deutlich genug zu ziehen sind. Wenn die staatlich gebilligte Tötung auf Verlangen zum medizinischen Auftrag wird, kann niemand mehr garantieren, dass chronisches Kranksein, Lebensmüdigkeit oder Pflegebedürftigkeit nicht auch als Rechtfertigungsgrund für das Verabreichen der Todesspritze herangezogen werden. Von dieser Schreckensvision musste der Rat Abschied nehmen ...

 

Die grenzenlose Verlassenheit

 

Angehörige von Selbstmördern fühlen sich noch immer vergessen und geächtet. Und jedes Jahr kommen Tausende neu dazu.

    Tages Anzeiger, 13. Dezember 2001  

 

... „Zuerst gab es einen riesigen Tumult. Die Polizei war da, der Arzt, das Gericht. Und plötzlich gaben mir alle die Hand, der Arzt fragte noch rasch, ob ich ein Schlafmittel wolle. Dann setzte sich die Kolonne aus Totenwagen, Polizei und Arztauto in Bewegung. Nachher kam das Loch. Du bist allein. Mutterseelen allein.“...

 

Aktive Sterbehilfe nicht straffrei

 

Überrascht, wie wuchtig verworfen.

    Tages Anzeiger,, 12. Dezember 2001  

 

... Cavalli zeigte sich auf Anfrage überrascht, wie wuchtig seine Initiative verworfen wurde...   (deutlich mit 120 zu 56 Stimmen)

 

Menschenwürdig sterben

 

Willisau: Grosses Interesse an Podium zur Begleitung von Sterbenden.

    Willisauer Bote,, 15.November 2001  

 

Die Podiumsteilnehmer setzten sich mit der grundsätzlichen Frage auseinander, was ein menschenwürdiger Tod ist. „Auch ein sterbender Mensch ist ein Mensch mit Bedürfnissen“.....

Es kam zum Ausdruck, dass auch so genannte Profis bei der Begleitung von Sterbenden an ihre Grenzen stossen. „Wir sind auf ein interdisziplinäres Team und die Mitarbeit der Angehörigen angewiesen“... – Im Verlauf der Diskussion kam zum Ausdruck, dass das Sterben so vielfältig sein kann wie das Leben selber. Es gibt Menschen, die friedlich gehen können...

Sterbehilfe als Machbarkeitswahn.

..Alexander von Kiparski stellte die Frage in den Raum, ob die Sterbehilfe nicht Ausdruck eines Machbarkeitswahns sei. „Wir können alles terminieren, sogar das Sterben“.  Spitalseelsorgerin Carmen Stuber berichtete von Rückmeldungen der Angehörigen. Viele erleben den Tod eines nahen Menschen als harte Prüfung, „aber im Nachhinein empfinden sie diese schwierige Zeit als sehr wichtig.“... „In dieser Lebensphase ist noch so viel möglich. Sie abzukürzen wäre falsch....

   

Lebenshilfe bis zum Tod statt aktiver Sterbehilfe

 

Die Sterbehilfe erhitzt die Gemüter. Nun soll sie gesetzlich geregelt werden. Der Nationalrat hat die Motion „Gesetzeslücke schliessen statt Tötung erlauben“ gutgeheissen.

    Südostschweiz, 12. Dezember 2001  

 

 

Das Leben und der Tod

 

Es ist nicht nur der Tod, den viele Menschen fürchten. Es macht ihnen auch Angst, den Druck und das Leiden im leben zu bewältigen und auszuhalten.                                              Kirche und Welt,  05. Dezember 2001  

 

Flucht in den Tod

Dass die Leidenserfahrungen des Lebens sich ins Unermessliche und Unverstehbare steigern können, das belegen die Suizid-Statistiken. Bereits jugendliche Menschen geraten unter so starken Leidensdruck am Leben, dass ihnen als einzig gangbarer Ausweg die Flucht in den Tod vor Augen steht.

Andere Menschen schlagen diesen Fluchtweg ein, wenn sie „mitten im Leben“ stehen. Meist bleibt dies für ihre Umgebung nicht verstehbar und darum auch kaum verkraftbar. Angst vor dem leben und vor dem Leiden am Leben sind Beeiche, über die Betroffene meist nicht sprechen können, weil sie einerseits in sich selber verschlossen sind und andererseits ohne eine Vertrauensperson sind, die mitleiden, mittragen und auch weiterhelfen kann....

 

Kommentar der Woche: Sinnvolle Schlupflöcher

 

Die Tötung auf Verlangen gehört nicht ins normale ärztliche Angebot.

    WoZ, Zürich, 13. Dezember 2001  

 

... Durch eine Annahme der Initiative Cavalli wäre die Tötung auf Verlangen zum normalen Bestandteil des ärztlichen Behandlungsangebots geworden. Dies wäre verhängnisvoll. Gewisse betagte und kranke Menschen könnten sich dadurch gedrängt fühlen, vom tödlichen Angebot Gebrauch zu machen...

 

Aktive Sterbehilfe bleibt strafbar

 

FMH mit Nationalrat einverstanden.

    Zürichsee-Zeitung, 12. Dezember 2001  

 

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) ist damit einverstanden, dass aktive Sterbehilfe auch weiterhin strafbar bleibt...

Im Übrigen werde in der FMH-Standesordnung explizit festgehalten, dass es Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sei, menschliches Leben zu schützen, Gesundheit zu fördern und zu erhalten, Krankheiten zu behandeln, Leiden zu lindern und Sterbenden beizustehen. Die FMH befürworte deshalb auch eine Förderung der Palliativmedizin...

 

 

Absage an aktive Sterbehilfe

     Tages Anzeiger, 12. Dezember 2001  

 

Vom Todeswunsch zur Tötungspflicht?

..Auch für sie war die Labilität des Todeswunsches ein zentrales Argument. Schwerkranke gerieten zudem unter äusseren Druck, ihr Leben zu beenden. Angesichts der hohen Gesundheitskosten könnten dabei am Ende auch ökonomische Überlegungen eine Rolle spielen. ...

 

und Kommentar von Heinz Rupprecht:

Wörtlich bedeutet Euthanasie „schöner Tod“, aber die Nazis haben den Begriff arg belastet....    ... der Nationalrat will, dass sie strafbar bleibt.

 

Leiden am Lebensende

 

    St. Galler Tagblatt, 12. Dezember 2001  

 

„Keine Legalisierung der Tötung von Patienten! Sagen Sie Nein zur Initiative Cavalli!“ Mit solchen und ähnlichen Aufrufen haben sich insbesondere Ärztinnen und Ärzte im Vorfeld der Debate... an die Nationalräte gewandt...

Gegen „aggressive Sterbebegleiter“

Gleichzeitig diskutierte der Nationalrat über den Vorstoss von Dorle Vallender (FDP, AR), der sich speziell gegen Missbrauch der Sterbehilfe, namentlich durch Organisationen wandte. Es gelte zu verhindern, dass „ältere Personen von aggressiven Sterbebegleitern in den Tod gedrängt werden“...

Fliessende Grenzen

.. Aber mit direkter aktiver Sterbehilfe griffe der Mensch direkt ins Leben ein. „So weit dürfen wir nicht gehen“.

Auch J. Alexander Baumann (SVP, TG) begründete seine Ablehnung der Initiative Cavalli mit dem „Respekt vor dem Leben“. Es bestehe die Gefahr, dass Töten auf immer mehr Patientengruppen ausgedehnt würde, wie „behinderte Neugeborene, psychisch Kranke, ja selbst krebskranke Kinder“. Baumann befürchtet zudem, dass aktive Sterbehilfe durch Spardruck im Gesundheitswesen ausgedehnt werden könnte. ...

 

 

Schweiz: Medizinethikerin warnt an Tagung vor aktiver Sterbehilfe

                                                                           Religionen heute, 22. November 2001  

 

Baumann-Hölzle sprach vor rund 100 Ärten... „Brauchen wir Hilfe beim Sterben?“ Laut der Medizinethikerin  verstiess die Euthanasie bis heute klar gegen die Würde des Menschen. Es gehöre zu den Selbstverständlichkeiten der Gesellschaft, das schwache leben anzunehmen, so Hölzle.

„Allen Menschen einen Platz ermöglichen“.

..Die Hauptgefahr bestehe nicht darin, dass Eugenik von oben her verordnet werde, sondern dass Menschen unter inneren Druck kämen, ihrer Umgebung und der Gesellschaft nicht mehr zur Last zu fallen. Sie schliesst daraus: „Wir können heute nicht mehr einfordern, dass die Gesellschaft jedes Leen als heilig ansieht. Was aber einzufordern ist, ist eine humane Gesellschaft, die allen Menschen einen Platz ermöglicht!“..

Sie gab ausserdem zu bedenken, dass in Holland seit der Einführung der Euthanasie bereits eine grosse Zahl von Menschen ohne ihren Willen „euthanasiert“ worden seien...

 

 

Lebensbedingungen verbessern statt die Sterbehilfe erleichtern

 

Die holländische Entwicklung

    Arbeit & Verkehr, 22. Oktober 2001  

 

.. Die Konsequenzen dieser Entwicklung sind gravierend. In den Niederlanden, die in der Liberalisierung des Tötungstabus vorausgegangen sind und auf die sich Initiant Cavalli explizit bezieht, zeigen Untersuchungen, dass jährlich rund 1000 Personen aktiv getötet werden, ohne dass die Bedingungen eines aktuellen, anhaltenden Wunsches erfüllt sind.

..Eine Basler Studie zeigt nun auf, dass heute Personen ohne nachgewiesene Krankheit Suizidhilfe erhalten und dass dabei selbst die „ethischen Grundsätze“ von „Exit“ missachtet werden.

Die SGB-RK kommt deshalb wie Pro Senectute zum Schluss, dass heute nicht die Liberalisierung des Tötungstabus, sondern die qualitative Steigerung der Pflegeleistungen, die korrekte Anwendung der Palliativmedizin (Schmerz- und Behinderungslinderung) und das Engagement gegen die Vereinsamung Betagter und kranker im Vordergrund unserer Bemühungen stehen muss.

 

 

 

Seewener Krematorium braucht Quecksilber-Filter

 

Massnahmen nach Schadstoffmessungen.

      Bote der Urschweiz, 17.Oktober 2001  

 

Die Kamine der Schweizer Krematorien stossen seit Jahren zu viel giftiges Quecksilber aus. Auch das Seewener Krematorium ist davon betroffen. Quecksilber, welches via Kamin in die Umwelt gelangt, setzt sich rund um das Krematorium ab und verschmutzt den Boden für Jahrzehnte.

Schädliches Quecksilber

Quecksilber aus Amalgam-Füllungen gelangt ins Gehirn. Einige Forscher behaupten sogar, dass das hochgiftige Metall dadurch für Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson verantwortlich ist. Selbst die Zahnärzte-Gesellschaften bestreiten heute nicht mehr, dass das Quecksilber gefährlich ist... Pro Einäscherung fallen statistisch gesehen rund drei Gramm Quecksilber an.

 

 

Sterbehilfe aus der Sicht der jüdischen Medizinethik

Y. Nordmann

    Schweiz. Aerztezeitung, 14. November 2001  

 

Schon seit vielen Jahren wird über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe diskutiert. Diese Debatte hat in jüngster Zeit neue, nicht ungefährliche Anstösse bekommen. In Holland sind vor kurzem durch die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe die letzten moralischen Schranken in diesem Zusammenhag bereits gefallen. ...

... Es ist somit gemäss der Denkweise der jüdischen Medizinethik nicht möglich, moralische Probleme der Medizin auf der Basis von persönlichen Gefühlen und Wertvorstellungen zu lösen, sondern es bedarf der eingehenden halachischen Analyse...

Grundaspekte der Sterbehilfe aus jüdischer Sicht

Tötungsverbot

Es ist gemäss der Tora generell verboten, einen Menschen umzubringen. Die einzige Situation, in der dies doch erlaubt sein könnte, tritt in Notwehrsituationen ein...

Das Umbringen eines Menschen aber, der nicht eine unmittelbare Lebensbedrohung für andere darstellt, gilt als Mord, ob es sich dabei nun um ein neugeborenes, einen gesunden Erwachsenen oder einen Sterbenden handelt. Unter das Tötungsverbot fällt explizit auch das Verbot der Selbsttötung.

Leben als „Leihgabe“

Der Mensch besitzt nicht ein absolutes Anrecht auf seinen Körper. Gott hat jedem Menschen einen Körper und eine Seele für eine bestimmt Zeit zur Verfügung gestellt, und jeder Mensch ist verantwortlich dafür, zu dieser „Leihgabe“ Sorge zu tragen. Aus jüdischer Sicht ist es deshalb grundsätzlich nicht erlaubt, frei über seinen Körper zu verfügen, sich willentlich Verletzungen zuzuführen oder Selbstmord zu begehen. ..

Unendlicher Wert menschlichen Lebens

Hier wird die Grundhaltung der jüdischen Medizinethik gegenüber der Sterbehilfe bereits sehr klar deutlich: Der unendliche Wert menschlichen Lebens stellt aus jüdischer Sicht eine unabdingbare Voraussetzung für eine moralisch hochstehende Gesellschaft dar. Da auch der Bruchteil einer Unendlichkeit eine Unendlichkeit ist, besitzt jeder Moment des menschlichen Lebens den gleichen, unendlichen Wert. Würde eine Person, die noch wenige Tage oder Stunden zu leben hat, weniger Wert besitzen, als ein Mensch, der aller Vorasssicht nach noch 70 Jahre leben wird, so würde der unendliche Wert menschlichen Lebens seinen absoluten Charakter verlieren und relativ werden.

.. Beliebige, willkürlich gewählte Kriterien könnten herangezogen werden, um über den „Wert“ oder „Unwert“ eines menschlichen Lebens zu befinden. Es käme zu einer Einteilung von Menschen in höhere und tiefere Klassen, in Menschen, die einen berechtigteren Anspruch auf Leben haben und solche, die keinen Anspruch auf Leben mehr besitzen. Es bestünde die Gefahr, in ein ähnliches Wertsystem abzugleiten, wie es noch vor kurzer Zeit in einem der dunkelsten Kapitel der Weltgeschichte Geltung beanspruchte. Es darf so nicht erstaunen, dass gerade die jüdische Religion der Problematik der Sterbehilfe gegenüber einen ausgesprochenen sensibilisierten Zugang hat. ...

 

 

Kein Platz mehr für die Menschen...

    Neue Luzerner Zeitung, 14.November 2001  

 

.. Tanner: „Ich finde es etwas schade, dass der Platzmangel auf Friedhöfen ein Argument für die Feuerbestattung ist.“ Für Autos würden Parkplätze erstellt, auch für neue Einkaufszentren sei Raumvorhanden. Für uns Menschen aber hat man keinen Platz mehr.“...

 

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