Presseschau No 13 –    Sterbetourismus: Justiz ermittelt“.
Die Geister die wir riefen“ ...

“spezial“ zur Thema/Diskussion „Töten“, neu „Sterbehilfe“ genannt


 

Justiz ermittelt gegen Dignitas   - Sonntags Zeitung 21.9.2003 –ferner: Tages Anzeiger  22.09.2003 (Sterbehelfer im Visier der Justiz) – Le Temps 2.9.03, Le Matin 23.9.03, usw.


Die Zürcher Staatsanwaltschaft  untersucht mögliche vorsätzliche Tötung eines Alzheimerkranken

Die umstrittene Sterbehilfeorganisation Dignitas gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft. Diese untersucht, ob im Fall eines Alzheimerkranken vorsätzliche Tötung vorliegt. Gleichzeitig registriert die Polizei neue Rekordzahlen bei den Ausländern, die nach Zürich reisen, um sich hier bei der Selbsttötung helfen zu lassen. Und Fragen wirft die Praxis auf, wonach die Sterbehelfer neuerdings nicht mehr ehrenamtlich arbeiten, sondern gegen Entschädigung.

„Beim Gerichtsmediziner und bei mir haben die Alarmglocken geläutet“, sagt Andreas Brunner. Der Zürcher Staatsanwalt spricht vom Tod eines 76jährigen Franzosen, de an Alzheimer litt….
... Wusste der Mann was er tat? Brunner: „Es ist fraglich, ob er urteilsfähig war“
…“Brunner, der auf Minellis Wortwahl „nicht eintreten“ will, kontert: „Die ärztlichen Zeugnisse, auch die von Dignitas eingereichten, sprechen eine ganz andere Sprache“. Der Franzose habe beispielsweise zeitliche und örtliche Orientierungsprobleme gehabt.

Zwei Drittel der Diginitas-Mitglieder kommen aus dem Ausland.

Wachsendes Unbehagen löst Dignitas auch wegen des zunehmenden Sterbetourismus aus. Von Anfang Januar bis Anfang August 203 registrierte die Stadtpolizei Zürich bei Dignitas bereits 50 Todesfälle; davon betrafen 49 Ausländer. Der Grosteil der Sterbewilligen reiste aus Deutschland an, neuerdings lassen sich aber auch Amerikaner und Israeli ...

Weil die Freitodbegleiter immer häufiger im Einsatz stehen, erhalten sie neuerdings eine Entschädigung. „Es ist unanständig zu erwarten, dass sie sich mehrmals im Monat einfach so einen ganzen Tag lang zur Verfügung stellen2, sagt Minelli. Wie viel Geld die Sterbehelfer bekommen, will er nicht sagen….

Rechtlich sind die Entschädigungen problematisch. Laut Strafrecht ist Suizidhilfe nur dann erlaubt, wenn sie „nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen“ erfolgt. Von eigennutz könne bei Dignitas keine Rede sein, sagt Minelli…

HINWEIS der Internet-Red.: lesen Sie auch in Presseschau No 12 wo Sie u.a. folgende Sätze finden:

Dies kostet den Staat pro «Sterbetourist» 3000 bis 5000 Franken. Die Behörden klären ab, ob beim Freitod nicht gegen die einschlägigen Strafgesetzbestimmungen verstossen wurde. In Zürich kam es noch nie zu einem Strafverfahren. Zu den Kosten sagt Staatsanwalt Andreas Brunner: …..
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Umstrittene Sterbehilfe – Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft – 

Selbstmord als Exportprodukt
                                                             
Sonntags Zeitung -   21.09.2003

über das Sterbehilfe-Paradies Schweiz

Der Sterbetourismus boomt. Die Organisation Dignitas hilft jede Woche zwei Ausländern, die zum Sterben in die Schweiz reisen, bei der Selbsttötung. Die Mitgliederzahl des Vereins hat sich innert zwölf Monaten verdoppelt. Absurd: Im Jahresbericht wird das Wachstum auf die Kommastelle genau ausgewiesen – plus 109,7%. Englische und deutsche Medien schreiben über das Sterbehilfe-Paradies Schweiz und seine Hauptstadt.
 

„Euthanisieren“ in Holland - Ein paar Fälle

siehe in Presseschau No 12, sowie in den getrennten Beiträgen …

In einem alarmierenden und kritischen Beitrag in der deutschen Mediziner-Fachschrift «Der Internist» hat in der Juli-Ausgabe der niederländische Arzt (und ehemalige Präsident der holländischen Ärztegesellschaft) K. F. Gunning seine Erfahrungen angesichts der neuen Rechtslage beschrieben.
Mehr in Press News No 12.

Dr. K.F. Gunning in Rotterdam ist , Präsident der World Federation of Doctors who respect Human Life, der die Europäische Ärzteaktion angeschlossen ist.

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Siehe den ganzen, alarmierenden und kritischen (und weitere) Beitrag unter button: „Du sollst nicht töten“

Im „Sonntag“ sowie „Leben und Glauben" vom 25.9.2003 wird
Dr
Karl F. Gunning interviewt:  Lizenz zum Töten?

Seit vergangenem Jahr ist in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe zulässig, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Vor allem von christlicher Site wird dies kritisiert, während die Mehrheit der Bevölkerung mit dem Parlamentsentscheid einverstanden ist.
Lizenz zum Töten?
Patienten, die in Holland keine Sterbehilfe wünschen, sind ihres Lebens nicht mehr sicher. Unsere Gesetzgebung schützt die Ärzte und nicht deren Patienten“. Karl Friedrich Gunning sitzt in der Stube seines Hauses in einem Vorort von Rotterdam. Er muss um jedes Wort ringen, und manchmal, wenn das Reden in Stammeln übergeht, übernimmt seine Frau die Rolle der Dolmetscherin… Er leidet an der parkinsonschen Krankheit. Sie behindere ihn, sagt Gunning, aber zu keinem Augenblick denke er daran, seinem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen, sollte das Leiden noch schlimmer werden. Das sage er nicht nur als Kranker, sondern auch als Arzt.

Gunning hat jahrzehntelang als Hausarzt praktiziert. Am Ende seiner Berufslaufbahn betreute er Opfer aus nationalsozialistischen Konzentrationslagern, die an Spätfolgen von Gefangenschaft und Misshandlung litten. In den siebziger Jahren kämpfte er vergeblich gegen die Legalisierung der Abtreibung. Er war Mitbegründer des holländischen Ärzteverbandes, dem rund 500 Mediziner mit christlicher Ausrichtung angehören, und Präsident des Weltverbandes der Ärzte, die das menschliche Leben respektieren. Seit über dreissig Jahren ist Gunning im politischen Kampf gegen die aktive Sterbehilfe engagiert. „Das Lebens ist für mich ein unantastbares Gut. Wir haben als Ärzte die Aufgabe, Leben zu erhalten, und nicht, es zu beenden. Da gibt es keine Ausnahme“, begründet er seine Haltung. …..
Walburg de Jong (NVVE Euthanasie Vereinigung)… wird hernach zitiert über den „wünschenswerten Strafausschliessungs-Grund für den Arzt bei aktiver Sterbehilfe“….
Damit wurde unter bestimmten Bedingungen zulässig, was schon seit Anfang der neunziger Jahre nach einem Entscheid des höchsten niederländischen Gerichts zur gängigen Praxis geworden war: die Tötung von unheilbar kranken auf deren ausdrücklichen Wunsch hin.
“Eine Legalisierung bedeutet das nicht“, stellt Walburg de Jong klar. Sterbehilfe sei grundsätzlich nach wie vor strafbar. Auf eine Strafverfolgung wird verzichtet, wenn der Arzt, der eine solche Tötung vornimmt, bestimmte Regeln einhält; usw…..“ -> -> ->
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HINWEiS: lesen dazu in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 30. 9. 2003 den hoch interessanten Beitrag „Die Kunst des Sterbens“
von Dr. Franz Kamphaus.

Tod auf Bestellung?
Für Karl Friedrich Gunning ist die im Gesetz vorgeschriebene Sorgfaltspflicht das Papier nicht wert. „Die Praxis sieht ganz anders aus.“ Gunning erwähnt den Fall eines alten Mannes, der an Lungenkrebs litt. Mit seinem baldigen Tod musste gerechnet werden. Der Sohn sage dem Arzt, er habe Ferien geplant und könne nicht mehr absagen. Er wolle, dass die Beerdigung noch vor seiner Abeise stattfinde. Der Arzt verabreichte daraufhin dem Todkranken eine seines Erachtens sehr hohe Dosis Morphium in der Absicht, ihn zu töten. Als er zurückkam, um den Tod festzustellen, dass der Mann ohne Schmerzen auf der Bettkante. Er habe endlich genug Morphium bekommen, dass es eine Schmerzen lindere.

“Die Todesmentalität wird in Holland allmählich zur Norm in der medizinischen Praxis“ kritisiert Gunning. Walberg de Jong bestreitet dies nicht. …. Diese Praxis werde im Übrigen auch von den überwachenden Kommissionen  bestätigt: In keinem Fall sei es bisher zu einer Anklage gekommen. Dem könnte man allerdings entgegenhalten, dass kein Arzt einer Behörde Unterlagen zur Verfügung stellen wird, die ihn belasten könnten.

Karl F. Gunning überzeugen diese Argumente nicht. „Der Papst spricht von einer Zivilisation des Todes. Er meint damit ein gesellschaftliches Klima, in dem Leben disponibel und manipulierbar wird, wo es sich ausweisen muss vor Kosten-Nutzen-Rechnungen. Heute gibt es Mahnwachen vor bedrohten Froschlaichen, während die Entwertung des menschlichen Lebens weitergeht. Ich hoffe nur, dass das holländische Modell, das ausser Kontrolle geraten ist, nicht Schule macht in Europa.“

Wer bestimmt?
…Denn der „gute Tod“, den sich so wohl jeder wünscht, liegt heute tatsächlich in der Hand des Menschen. Die Grenze zwischen Leben und Tod hat der medizinische Fortschritt verschoben. Mit technischen Mitteln kann das Leben heute in einem Ausmass verlängert werden, das für viele Menschen unerträglich ist. Andererseits ist die Medizin heute auch in der Lage, Leiden so zu lindern, dass nur in Ausnahmefällen die Schmerzen ein unerträgliches Ausmass annehmen…
Doch ist es nicht auch das Recht jedes Menschen, selbst über seinen Tod bestimmen zu können?
Das holländische Modell, das letztlich dem Arzt die Entscheidung über Leben und Tod in die Hände legt, beantwortet diese Frage zuungunsten des Patienten. „


Krebsärztin wird als „Todesengel“ verdächtigt
Blick, 1. Oktober 2003

Sie wollte nur Schmerzen lindern, sagt die Krebsärztin (53). Aber 76 Patienten sind nun tot.

Der Staatsanwalt ermittelt gegen die Oberärztin der berühmten Paracelsus-Klinik wegen Tötungsdelikten in 76 Fällen. Aufgeflogen war der „
Todesengel in Weiss“ weil in ihrer Abteilung besonders viel Morphium verbraucht wurde. Aber ihre Krebspatienten waren keineswegs alle todkrank. Hat die Ärztin auf Wunsch der Patienten getötet? Oder hat sie gar gemordet? Gerichtspräsident Heinz Dreicocker (53):“ Medizinische Gutachten haben den Verdacht untermauert, dass sie Sterbehilfe geleistet hat.“ Es lies alle Krakenakten beschlagnahmen und zwei Leichen ausgraben und untersuchen….

Auch Anthony Quinn, Ronald Reagan und Caroline von Monaco liessen sich in der bekannten Klinik behandeln....


Alarmlampen leuchten auf        -       
Tages Anzeiger  18.09.2003


Leserbrief von P. Aebersold, Zürich zu „Sterbehelfer fordern Anti-Suizid-Kampagne, Tages Anzeiger vom 12.9.03

Müssen nicht alle Alarmlampen aufleuchten, wenn Vertreter von so genannten Sterbehilfeorganisationen sich plötzlich für Suizid-Prophylaxe stark machen? Der Widerspruch löst sich jedoch schnell auf. Die Sterbehilfebefürworter verstehen anscheinend unter Prophylaxe nicht, die Suizidgefährdeten vor dem Tode zu bewahren, wie jeder Leser annehmen würde. Die Prophylaxe muss laut Minelli so angesetzt werden, dass untaugliche Suizidversuche von vorneherein unterleiben und dadurch verursachte Kosten ermieden werden.

Zudem müsse der Zugang zum begleiteten Freitod einfacher werden. Soll nun die aktive Sterbehilfe durch die Hintertüre eingeführt werden, nachdem sie vom Nationalrat erst vor kurzem klar abgelehnt wurde? Die Propagierung und Ausweitung des Schweizer Strafgesetzartikels 114 (der vom Gesetzgeber für Fälle von Tötung auf Verlangen in Extremsituationen vorgesehen wurde) durch die Sterbehilfeorganisationen hat Zürich bereits zu einem Mekka für Sterbewillige aus der ganzen Welt gemacht. Die Zurückhaltung der Medien bei Suiziden hat doch nichts mit dem Tabu zu tun, sondern gründet auf der Tatsache, das Medien Vorbildcharakter haben und die Suizidfälle bei häufigen Medienberichten noch mehr zunehmen.

P. Aebersold, Zürich


Tages Anzeiger                                                       27. September 2003

“Sterbehilfe keine Lösung“
(Sterben auf Wunsch, Forum vom 20.9.03)

... Beihilfe zum Selbstmord darf nicht damit gerechtfertigt werden, dass dadurch gesellschaftliche Probleme wie die ÜBERalterung gelöst werden könnten. Der Wert eines Menschenlebens hängt NICHT von dessen Leistungsfähigkeit oder unmittelbaren Nutzen irgendjemandem ab, sondern ergibt sich dadurch, dass der Mensch vom höchsten Gott geschaffen und gewollt wurde und nicht per Zufall entstanden ist....
Selbst wenn der Prozentsatz der „Selbstmordwilligen“ in Pflegeheimen so hoch ist, wie das die Leserbriefschreiberin vermutet, bietet die Sterbehilfe keine echte Lösung. Denn wenn Umstände (Vereinsamung, Anonymität, Herausreissen aus sozialen Netzen) lebensunwürdig sind – nicht das Leben selbst - , müssen diese tragischen Situationen beendet werden und nicht die Leben der Betroffenen.
-  Hanspeter Wilhelm, Steinmaur  -
 


Sterbehilfe            
.“
Sonntag“, 18.09.03

Exit auch in Freiburger Heimen erlaubt.
„Sterbehilfe- Organisationen wie Exit oder Dignitas dürfen in den Pflegeheimen des Kantons Freiburg tätig werden……“

Freiburger Nachrichten                               24.9.2003

Für ein würdiges Ende des Lebens
Kirchenversammlung diskutierte über Sterbehilfe

Der Artikel über das Ende des Lebens im Vorentwurf zur neuen Verfassung weckt ungute Gefühle. Die Kirche und viele andere, die Stellung genommen haben, sprechen sich für die alte Formulierung aus....

Sterbehilfe umstritten

Kaum eine andere Bestimmung habe jedoch so viele Stellungnahmen provoziert wie Artikel 39, sagte Geinoz. Das dort verankerte „Recht, in Würde zu sterben“, weckte bei einer Mehrheit der Vernehmlasser, namentlich auch bei den Kirchen, ungute Gefühle. Dieser Artikel biete die Möglichkeit der Einführung der passiven oder gar aktiven Sterbehilfe, argwöhnten sie. Die kkK zieht deshalb dem jetzigen Artikel den Minderheitsantrag vor, der vom Recht spricht, „das Ende seines Lebens in Würde zu leben“....


 

„Keine ärztliche Tätigkeit“

Neue Zürcher Zeitung 15.01.2003   -

Bündner Ärzteverein erteilt der Sterbehilfe in einem Positionspapier eine Absage


Der Bündner Ärzteverein spricht sich gegen Sterbehilfe und für eine würdige Sterbebegleitung aus. Die Aufgabe aller Behandlungen und Pflegenden sei eine Begleitung des Lebens bis zum Ende, heisst es in einer Standortbestimmung zu diesem Thema.

Soll an Menschen, die dem Tode nahe sind, Sterbehilfe geleistet werden? …
Nicht nur eine Stellungnahme

Nun hat sich auch der Bündner Ärzteverein in die Diskussion eingeschaltet. Und zwar mit einem entsprechenden Positionspapier, das von einer vereinsinternen Arbeitsgruppe erarbeitet worden ist. Die Frage der Sterbehilfe könne zwar von niemandem abschliessend beantwortet werden, erklärt Fritz Hasler, der Präsident des Bündner Ärztevereins, auf Anfrage. Man habe aber dennoch eine Standortbestimmung vornehmen wollen, um so auch einen Diskussionsbeitragleisten zu können…  Das Positionspapier ist allerdings nicht nur eine Stellungnahme zum Thema Sterbehilfe. Es gibt … auf einem Merkblatt Empfehlungen ab, wie sie mit der Problematik umgehen sollen.
So soll der Begriff Sterbehilfe, „wo immer möglich vermieden werden“. Auch ruft das Merkblatt auf, keine direkte aktive Sterbehilfe zu leisten, weil man allein der Palliativmedizin (Schmerzlindernde Behandlung) verpflichtet sei. Als „Tabu“ bezeichnet der Ärzteverein die Beihilfe zum Suizid (Selbstmord). „Die Aufgabe aller Behandelnden und Pflegenden ist eine Begleitung des Lebens bis zum Ende, also auch eine würdige Sterbebegleitung“, heisst es.

Verfügung ist verbindlich

Sein kategorisches Nein zur Sterbehilfe begründet der Ärzteverein unter anderem damit, dass sich im Parlament eine deutliche Mehrheit gegen Cavallis Vorstoss und somit gegen die Schaffung von Strafausschliessungsgründen für aktive Sterbehilfe ausgesprochen hat. Zudem habe der Europäische Gerichtshof in einem Entscheid einstimmig festgehalten, dass es kein „Menschenrecht auf Sterben“ gebe, schreibt der Ärzteverein weiter. Was die passive Sterbehilfe (Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen) angeht, ist der Arzt „nicht verpflichtet, in der Sterbephase alle noch technisch möglichen Therapiemittel anzuwenden“.
Ein Verzicht oder ein Abbruch gewisser medizinischer Massnahmen entbinde den Arzt aber auch nicht von der Pflicht, eine ausreichende Behandlung vom Schmerz, Atemnot oder anderen Beschwerden ……
Auch könne der Arzt nicht zu Handlungen gegen sein Wissen und Gewissen verpflichtet werden, heisst es weiter.

Suizidwünschen soll nicht nachgekommen werden. Denn: „Beihilfe zum Suizid ist keine ärztliche Tätigkeit“….
 


BÜNDNER TAGBLATT                7.8.2003
ANALOGER Bericht unter dem Titel: Bündner Ärzte: „Es gibt kein Menschenrecht auf Sterben“
 

Tote können nicht klagen                  
Basellandschaftliche Zeitung 25.07.2003

Bundesgerichts-Entscheid / Ein Vertreter eines Verstorbenen kann in dessen Namen keinen Prozess führen.

Lausanne.
Verstorbene können keine Prozesse führen. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines Geschwisterpaars nicht eingetreten, das Selbstmord begangen und – vertreten von Ludwig A. Minelli – seine Obduktion angefochten hat.

Die französischen Geschwister hatten im Februar 2002 in Zürich in einer Wohnung der Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ Suizid begangen. Zuvor hatten sie Ludwig A. Minelli, Gründer und Generalsekretär von „Dignitas" bevollmächtigt, nach dem Tod ihre Rechte wahrzunehmen.

“Persönlichkeit endet mit Tod“
Einen Tag nach dem Selbstmord ordnete die Bezirksrichterin eine Obduktion der Leiche an. Minelli reichte…Rekurs ein…der jedoch abgewiesen wurde.    Die Persönlichkeit ende gemäss Artikel 31 des Zivilgesetzbuches mit dem Tod, hielt es fest. Nach der Rechtssprechung versage die Rechtsordnung dem Verstorbenen jede Rechtsfähigkeit und damit auch die Klageberechtigung.

ganzer Bericht siehe in der BL-Zeitung – der
Tages Anzeiger titelt ebenfalls am 25. Juli 2003:
Dämpfer für Sterbehelfer: Der Verein Dignitas wollte sich gegen die Obduktion ihrer Klienten wehren. Doch Tote können keine Prozesse führen.

weitere Berichte in Freiburger Nachrichten 25.7.,3;


Töten und sterben lassen ist nicht dasselbe

Bündner Tagblatt 07. 08.2003

Im Sterben nicht allein sein: Ängste und Wünsche zwischen Leben und Tod müssen thematisiert werden. Die ärztliche Behandlung soll Leiden lindern und nicht das Leben beenden.

Dr. med. Raimund Klesse: „Ein Arzt darf nie töten“. Niemand kann für sich das Recht in Anspruch nehmen, über den Zeitpunkt des Todes eines anderen Menschen zu entscheiden“… Die (Sterbehilfe-)Organisationen greifen willkürlich in einer labilen Phase des Lebens ein. Mich erschreckt ihre haarsträubende Praxis, wenn sie beispielsweise einem Depressiven zum Selbstmord verhelfen. Derjenige, der das Gift zur Verfügung stellt, übt damit einen starken Druck auf den suizidgefährdeten Notleidenden aus.

 


Bündner Tagblatt – 12.8.2003 – Basler Zeitung 12.8.03 – Zürcher Oberländer 12.8.03 – SDA, Franco Baumgartner –Der Landbote 12.8.03 – Zürcher Unterländer, NZZ, Mittelland Zeitung, Regional Zeitung Hinterthurgau, usw.

Notfalls Gesetz gegen Sterbetourismus

 

Die Wachstumsrate bei der Suizidhilfe für Menschen aus dem Ausland macht der Zürcher Justiz zu schaffen. Sie fordert vom Bund eine rasche gesetzliche Regelung. Sonst will die Zürcher Staatsanwaltschaft ein kantonales Gesetz vorschlagen.
Die Zunahme ist deutlich: in den letzten Jahren stieg die Zahl der Ausländer, die zum Sterben nach Zürich reisten, von 3 (2000) auf 55 (2002). 2003 zeichnet sich ein weiterer Anstieg um einen Fünftel ab. Die zahlen stammen von Dignitas, der Sterbehilfeorganisation, die Ausländern ermöglicht, die liberale Schweizer Praxis bei der Suizid-Beihilfe zu nutzen.
 

Wachsende Grauzone
Die Fälle gehen über den Tisch von Staatsanwalt Andreas Brunner und wecken bei ihm wachsendes Unbehagen: Er kann nicht verstehen, dass beispielsweise die Heiratsvermittlung staatlich geregelt ist, die Beihilfe zum Suizid jedoch nicht. Jeder könne sich als Suizidhelfer betätigen, und das liberale Recht werde immer mehr ausgereizt, betont Brunner gegenüber der SDA.
Er nennt Fälle von Sterbewilligen, welche die tödliche Dosis nicht mehr selbe einnahmen, sondern per Magensonde erhielten. Aktuell prüfe man den Fall eines möglicherweise Dementen, bei dem sich die Frage der Urteilsfähigkeit stelle. Ähnliche Fälle mit Psychischkranken waren und sind auch in andern Kantonen hängig.

Brunner will die Organisationen ferner verpflichten, ihre Strukturen und finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Und die Sterbehilfeentscheide müssten von einem zweiten, von der Organisation unabhängigen Arzt  abgesegnet werden. Um den Sterbetourismus zu unterbinden, soll Suizidhilfe nur noch für Menschen erlaubt sein, die in der Schweiz wohnen…….
Im Nationalrat sind Vorstösse hängig, die Suizidhilfe für Menschen aus dem Ausland verbieten wollen. Kürzlich hat der Bundesrat nachgedoppelt….


Sterbehilfe
die Schweiz im Gerede“                                                                                                             Neue Zürcher Zeitung 7. Aug. 2003

  Ich bin deshalb der Meinung, dass man dieses widersinnige Wort aus dem Vokabular streichen sollte, umso mehr, als es dafür drei Synonyme gibt, die beide dem zu bezeichnenden Sachverhalt besser entsprechen: Suizid, Selbsttötung und Freitod. Aus ähnlichen Überlegungen stört es mich, wenn „Selbstmorde“ in der Kriminalstatistik figurieren. Suizid gehören richtigerweise in die Statistik über Todesursachen.
Leserbriefe: Waler Schiesser (Beride)

Sterbehilfe – aktiv oder passiv?
Das Abstellen der Nahrungsmittelzufuhr – also das aktive Verhungern lassen (man stirbt einen Hungertod) – wird erstaunlicherweise als „passive“ Sterbehilfe bezeichnet. Der Begriff „Sterbehlfe2 wird in der Schweiz sehr locker auch für Vorgänge eingesetzt, die eigentlich mehr mit „Tötung“ als mit „Sterben“ zu tun haben. Vielleicht fehlt der Schweiz einfach der Schrecken der nationalsozialistischen Euthanasie. Dabei ging es um das genau Gleiche: die Beurteilung des Lebenswertes durch Drittpersonen. Mit Sterbehilfe hat das nichts zu tun (jeder von uns stirbt, wenn man ihm das Essen wegnimmt).                                                          Stephan Göldi (Rodersdorf)


 

Hinweis auf einen interessanten Beitrag in:
Bürger und Christ 15.01.2002             siehe in Presseschau No 12, folgendes

Die Aufweichung des Tötungsverbots schafft einen Graubereich

Sterbebegleitung statt aktive Sterbehilfe

 

Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates und damit der mensch-lichen Gemeinschaft, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger besorgt zu sein. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.


Schreibt Toni Bortoluzzi, Nationalrat, Affoltem a. A./ZH
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Bürger und Christ vom         3.8.2001
publizierte auch einen Beitrag von (siehe unter „Du sollst nicht töten)
Nationalrat Dr. J. Alexander Baumann, Kreuzlingen, über
Die Entscheidung über Leben und Tod darf nicht dem Menschen überlassen werden.

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Frankfurter Allgemeine Zeitung                  30. September 2003

Die Kunst des Sterbens

VON Dr. Franz Kamphaus

Die deutsche Vergangenheit, religiöse Überzeugung, das urtel der Vernunft, alles spricht dagegen, das Äzte Todgeweihten Sterbehilfe leisten...
I
Die Debatte über die gesetzliche Freigabe der aktiven Sterbehilfe hat inzwischen die Tagesordnung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates erreicht.

Im Oktober 1939 liess Adolf Hitler schriftlich „die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“. Diese folgenschwere Anweisung bildete einerseits die einzige „Rechtsgrundlage“ der mörderischen Euthanasiepraxis.
Die Schlussfassung, die im Spätherbst 1940 von Hitler abgelehnt wurde, trug die Überschrift „Gesetz über Sterbehilfe für unheilbare Kranke“. Dessen nur unvollständig erhaltene Präambel nahm Bezug auf einen der „Nationalsozialistischen Leitsätze“, die der damaligen Strafrechtsreform zugrunde lagen. Er besagte, die Sterbehilfe als „besonderer Fall der Tötung auf Verlangen“ sei nicht ins Strafrecht aufzunehmen, denn „die Volksgemeinschaft ist nicht so erbarmungslos, dem unheilbar Kranken und dem Sterbenden sein leben und seine Qual gegen dessen Willen aufzuzwingen“.

Paragraph 1 der Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut: „Wer an einer unheilbaren, sich oder andere stark belästigenden oder sicher zum Tode führenden Krankheit leidet, kann auf sein ausdrückliches Verlagen mit Genehmigung eines besonders ermächtigten Arztes Sterbehilfe durch einen Arzt erhalten“.
Paragraph 2 erlaubte die Tötung jedes unheilbar Geisteskranken, der lebenslanger „Verwahrung bedürfen würde“, allerdings, so heisst es, ...unmerklich für ihn“.
An den Gesetzesentwürfen waren hochkarätige Verwaltungsbeamte, Juristen und Mediziner beteiligt. Keiner von von ihnen brachte grundsätzliche Bedenken oder Einwände vor....
Sie wollten genau das erreichen, was heute als Lehre aus „der eigenen politischen Vergangenheit“ eingefordert wird. ...

Man musste kein Nazi sein, um mitschuldig zu werden an einer Entwicklung, deren verhängnisvolle Dynamik nur zu einem bösen Erwachen führen konnte. Ein Irrweg führt eben auch dann in die Irre, wenn er durch Leitplanken gesäumt wird.
II.
Im Juli 1940 nahm der Leiter der Landesanstalt Brandenburg, Dr. Eberl, ausführlich zum Gesetzesentwurf Stellung. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das neue Stichwort „Sterbehilfe“ sich durchsetzen werde, wenn auch der ursprüngliche Titel „Gesetz über die Tötung lebensunfähiger“ der „sinngemässeste“ sei...

...Erfahrungen aus Holland und Belgien in unserem Zusammenhang bedenkenswert. Entgegen der Absicht des niederländischen Gesetzgebers, die Rechtssicherheit der Ärzteschaft zu erhöhen, wird der Wegfall der Strafandrohung auf Seiten der Patienten zunehmend umgedeutet in einen rechtlichen oder wenigstens moralischen Anspruch auf ärztliche Tötung. Ein holländischer Arzt beschreibt die Entwicklung so: „Wir Ärzte sind durch das Gesetz über eine Grenze gerückt worden. Die Patienten bitten nicht mehr, sie fordern. So haben wir das nicht gemeint“. Ein anderer Hausarzt spricht von einem „Krokettenautomatismus“: „Schmeisst du Geld in einen Automaten, kommt eine Krokette heraus. So fangen die Patienten an, aufgrund des neuen Gesetzes zu denken. Aber das Gesetz war nicht für sie gedacht, sondern für uns – damit wir Ärzte straffrei bleiben“. Offensichtlich hat die Gesetzgebung in den NL das Problem des Sterbewunsches von Sterbenskranken nicht gelöst, sondern verschärft. Auch das erklärte Ziel...die Transparenz und die Kontrolle iner vor dem heimlichen Praxis zu erhöhen, wurde verfehlt. Zwar stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von aktiver Sterbehilfe von 1993 bis 1995, doch hat eine Studie des Justiz und des Gesundheitsministeriums des Landes ergeben dass nach wie vor nahezu zwei Drittel der tatsächlich vollzogenen Tötungshandlungen nicht gemeldet werden, um das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren zu vermeiden.

Als wesentlich alarmierender noch muss einzweiter Befund gewertet werden. Nicht nur hat sich in den Niederlanden nach der begrenzten Legalisierung der Sterbehilfe die Zahl der Patiententötungen vervielfacht und die Zahl der Fälle erhöht, in denen die vorgesehenen Fristen drastisch verkürzt oder Patienten überhaupt nicht gefragt wurden. Vor allem wird der Kreis der Menschen, die eine Tötung verlangen, für eine Tötung in Betracht gezogen oder faktisch getötet werden, schrittweise erweitert. Immer öfter sind es nicht Todkranke, sondern depressive Menschen, die Sterbehilfe beantragen. Man braucht nicht zu spekulieren, wie das weitergehen wird. Belgien zeigt es jetzt schon: Dort erlaubt die Gesetzgebung inzwischen in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Euthanasie ohne nachweisbare oder mutmassliche Einwilligung von Patienten. Sie ist möglich, wenn ein psychisches Leiden vorliegt, ferner auch bei Patienten, die sich nicht im Endstadium einer tödlichen Krankheit befinden. Und selbst das muss längst noch nicht das Ende des eingeschlagenen Weges sein. Die konsequentesten Befürworter der Euthanasie fordern hartnäckig, aktive Sterbehilfe überhaupt nicht mehr strafrechtlich zu regeln und die Entscheidung in strittigen Fällen einschlägigen Kommissionen zu überlassen.

..Aber eines zeigen sie ganz eindeutig: Die Liberalisierung der Euthanasiegesetzgebung führt auf eine abschüssige Bahn. Es täuscht sich, wer glaubt, das liesse sich mit rechtlichen Mitteln vermeiden.

Es gibt weder ein moralisches Recht, sich selbst zu töten, noch eine moralische Pflicht, einen Todeswilligen dabei zu helfen, seinen Entschluss auszuführen....


Etikettenschwindel
Die Christen haben von Anfang an den „Selbstmord“ als schweren Verstoss gegen Gottes Willen verurteilt. .. Dahinter steckt eine ganz bestimmte Überzeugung: Gott ist der Schöpfer allen lebens, ihm verdankt der Mensch sein Leben. Dieses Geschenk darf er nicht „wegwerfen“. Gott ist der „Herr über Leben und Tod“. Weil ihm allein das Verfügungsrecht über das Leben zusteht, ist ein Recht auf Tötung oder Selbsttötung undenkbar. Das Leben ist absolut heilig zu halten. ..
Aktive Sterbehilfe verdient diesen Namen nicht. Sie hilft dem sterbenden Menschen nicht beim Sterben, sondern führt seinen Tod herbei. Wer einen Gezielten Tötungsakt als „Lebenshilfe“ bezeichnet, betreibt Etikettenschwindel.

Die Palliativmedizin hat sich erstaunlich entwickelt, sie kann Schmerzen und die angst vor Schmerzen nehmen.

Aktive Sterbehilfe widerspricht humanem Sterben. Gewiss, sie erspart allen Beteiligten die Mühsal, den Schmerz und manche Qual eines gemeinsamen Weges. Aber sie zerstört zugleich ein Stück Solidarität und die Chance, in der Annahme einer unverrückbar vorgegebenen Grenze des Lebens....
Es ist leicht gesagt, der Mensch sei autonom und habe das leben in die eigene Hand genommen. Dann muss er es auch tragen. Ob er sich damit nicht gewaltig überhebt? Es ist nicht leicht, ein Gott zu sein.

Der Verfasser ist Bischof von Limburg.


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Tages Anzeiger – 14.11.02; - NZZ 15.11.02, Zürcher Unterländer 15.11. – Zürcher Oberländer 15.11., - SDA, Der Landbote 15.11. -,

Strafuntersuchung gegen den „Suizidkundelehrer“

Für den Verein Suizidhilfe wird es eng: Der Staatsanwalt ermittelt gegen seinen Präsidenten und erwägt, den Verein zu verbieten.

Vergangene Woche hat die Zürcher Bezirksanwaltschaft beim umstrittenen „Suizidkundelehrer“ wie er sich selber nennt, eine Praxis –und Wohnungsdurchsuchung veranlasst. Der Basler Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit April 201 gegen Peter Baumann: Der Psychiater hatte damals in Basel einen 45-jährigen psychisch kranken Mann mit Atemmaske und Lachgas in den Tod begleitet. Der Suizident wachte aber aus der Narkose auf, ehe er beim zweiten Anlauf starb. (TA vom 2.9.02)…
…Das Gesetz halte aber an der Urteilsfähigkeit der Kranken fest: „Psychisch Kranke sind in der Regel nicht urteilsfähig bezüglich ihres Sterbewunsches“ (Andreas Brunner).


Vereinsverbote sind höchst selten
Brunner zieht gar in Erwägung, den Verein wegen widerrechtlichen Vereinszwecks zu verbieten. Das sei in den letzten 40 bis 50 Jahren kaum je vorgekommen. Dennoch gebe es dafür eine Rechtshandhabe.
Während die Zürcher Behörden insbesondere den Vereinszweck unter die Lupe nähmen, untersuche die Basler Staatsanwaltschaft die kaum würdigen Suizidmethoden via Exit-Bag oder Lachgas.

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Sonntags Zeitung                             25.5.2003

Exit: Baumann abgeblitzt

An der Generalversammlung der Sterbehilfeorganisation Exit gaben die Anträge des vor kurzem aus der Untersuchungshaft entlassenen Exit-Mitglieds Peter Baumann zu reden. Der Zürcher Sterbehelfer und Präsident des Exit-unabhängigen Vereins Suizidhilfe beantragte finanzielle Unterstützung. Die GV verwehrte ihm diese jedoch....
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Active Life                               2.9.2003

Gigantischer  Suizid Tourismus befürchtet

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das Institut befürchtet für die Zukunft eine „gigantische Zahl von ausländischen Suizidtouristen“. In der Schweiz bleibt als einziges Land der Welt die Beihilfe zum Selbstmord straffrei.
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Neue Luzerner Zeitung – 14.11.02


Sterbetourismus Schweiz?

(Genehmigung zum Weiterleben einholen müssen..?)

Der Präsident der deutschen Bundesärztekammer prophezeite kürzlich, es werde „eines Tages dazu kommen, dass schwerkranke Menschen eine Genehmigung einholen müssen, um weiterleben zu können“. Bereits erlauben Gesetze europäischer Staaten (so Belgien und die Niederlande) eine aktive Sterbehilfe.

Aktive Sterbehilfe heisst einen Menschen auf sein Verlangen hin töten. In der Schweiz ist sie gesetzlich verboten. Doch eine Beihilfe zum Suizid geschieht sie selbstlos ist in unserem Land straffrei.

Nicht bloss unheilbar Kranke werden da zur Selbsttötung unterstützt, nein, auch depressive Menschen, die geheilt werden könnten. Ich verurteile keinen Menschen, der sich verzweifelt das Leben nimmt – aber es macht mich traurig, dass es Leute gibt, die sie in diesem Entschluss bestärken und damit Geschäfte machen.

Passive Sterbehilfe mit Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen seien unter bestimmten Umständen ethisch tragbar. Hier werde ja der Kranke nicht getötet, aber entsprechend natürlichem Verlauf seinem Tod nichts mehr in den Weg gelegt. Die Palliativmedizin vermag heute zu einem menschenwürdigen Sterben zu helfen, auch bei schwerem Leiden…..

Ganz anders lautet die Frage eines unnötig verlängerten Lebens. Wie weit sollen mittels immer raffinierterer Medizinwissenschaft Techniken angewendet werden, um ein qualvolles und unheilbares Leben künstlich zu verlängern? Ärzte dürfen (gemäss dem Eid des Hippokrates) nicht töten – aber sie sind nicht verpflichtet, jede Methode der Lebensverlängerung anzuwenden. Mir scheint wichtig, alles zu tun, um ein würdiges Sterben zu ermöglichen.

Ich (Paolo Brenni, LU) habe als Seelsorger staunend erlebt, wie Sterbende gelassen dem Tod ins Angesicht geschaut haben. Ärzte, Schwestern, Pfleger erfahren es ebenso…


 



 

Konfrontation mit dem Tod

Walliser Bote – 31.10.2002
Mit der Sterbevorsorge kann die Bestattung bereits zu Lebezeiten geregelt werden


 

„Der Tod geht mich eigentlich nichts an, denn wenn er ist, bin ich niht mehr…“. Der Mensch sich nicht gerne mit dem Thema Tod, dem Sterben auseinander. Nicht selten lässt ein Todesfall deshalb bei den hinterbliebenen Angehörigen nebst der grossen Trauer Stress und Hektik aus. Was war der Wille des Verstorbenen bezüglich der Bestattung? Soll die Leiche kremiert oder eine herkömmliche Erdbestattung durchgeführt werden?
Organisation zu Lebzeiten
Immer mehr Menschen regeln ihre eigene Bestattung zu Lebzeiten mit einem Vorsorgevertrag…..
Wer macht Gebrauch vom Vorsorgevertrag

„Vor allem alleinstehende Leute machen von diesem Angebot Gebraucht. Vielfach sind es Menschen, die erst vor kurzem ihren Ehepartner verloren haben. Insgesamt sind es schon eher ältere. Die jungen Menschen machen sich über den Tod noch weniger Gedanken“, erklärte uns Rolf Lambrigger, Präsident des Walliser Bestattungsverbandes. Der Wunsch nach frühzeitiger Regelung der eigenen Bestattung widerspiegelt nicht zuletzt die Vereinsamung der Gesellschaft. Die Leute leben immer öfters im Single-Haushalten leben


 

Grenzen der Selbstbestimmung



 



Interiew mit Frank Nager und Imelda Abt -
Neue Luzerner Zeitung 25.10.2002

„Wir brauchen keine aktive Sterbehilfe“


Viele Kranke leiden und wollen menschenwürdig sterben. Wie dies ohne aktive Sterbehilfe gelingt, sagen der Arzt Frank Nager und die Philosophin Imelda Abbt.


Die meisten Menschen reden nicht gerne über den Tod. Weshalb verdrängen wir ihn? Haben wir Angst vor dem Sterben?
Frank Nager: Der Tod ist geheimnisvoll und fürchterlich. Darüber nachzudenken, zu reden, zu diskutieren bedeutet noch nicht, das wir fähig sind, die „Sterbekunst“ zu beherrschen. Das Sterben ist etwas zutiefst Ungeheures. Auch ich, der ich beruflich so oft den Tod anderer or Augen hatte, neige oft dazu, meinen eignen Tode zu verdrängen. Auch ich hoffe, dass er noch lange nicht anklopft – und wenn er kommt, dann möglichst „angenehm“ und rasch, zum Beispiel als plötzlicher Herztod in hohem Alter.
Irma Abbt: Ich denke, wir hängen am Leben und wollen leben. In bestimmten Lebensphasen ist der Tod deshalb kein Thema. Der junge Mensch muss nicht über den Tod reden…..

Frank Nager, Sie äusserten den Wunsch, schnell und schön sterben zu dürfen. Dies wünschen sich alle Menschen. Vielen ist dies nicht vergönnt. Sie wollen deshalb ihrem Leiden ein Ende setzen. Ist die aktive Sterbehilfe der richtige Weg im Umgang mit dem Tod?
Nager: Mit der Kontroverse um die aktive Sterbehilfe wird ein Problem in den Vordergrund gerückt, das eigentlich, zum Beispiel in den Medien, keine derart zentrale Rolle spielen müsste. Man sollte vielmehr über die Vorbereitung des Menschen auf seinen Tod, die „ars moriendi“ und über die menschliche Begleitung Sterbender sprechen. Man sollte weniger über die Hilfe zum Sterben als über die Hilfe beim Sterben nachdenken und diskutieren, also über die Sterbebegleitung – über das, was man heute in der Medizin palliative Behandlung nennt.
Abbt: Mich  beschäftigt am meisten das Menschenbild, das hinter der aktiven Sterbehilfe steckt.
Die Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, haben Angst vor einem leidvollen Sterbeprozess. Müssen Sie diesen aushalten? Nager: Diese Angst ist heute weniger ergründet als vor zwanzig, dreissig Jahren. Heute bestehen Möglichkeiten – wie nie zuvor – das Sterben zu erleichtern. Auch in Spitälern werden Sterbende heute umfassend begleitet: medizinisch, psychologisch und spirituell. Wir besitzen eine breite Palette hoch wirksamer Medikamente – gegen Schmerz , Atemnot, Angst. Ich bin der Auffassung, das die Massnahmen, die wir unter dem Begriff 2Palliation“ zusammenfassen (palliare heisst einen Mantel umlegen), zu den grössten Errungenschaften der modernen Heilkunde gehören. Das Konzept der Palliation. Konzentration aller Kräfte auf Linderung an Stelle sinnloser, leidvoller Lebensverlängerung, breitet sich aus.

Die meisten Menschen sterben im Spital. Oft hängen sie an Apparaten und dürfen nicht sterben. Wo findet sich hier der palliative Ansatz?
Nager: Die Gefahr, dass Menschen im Spital nicht sterben dürfen, dass man ihnen gewissermassen den „Tod der Ärzte“ aufzwingt und qualvolles Sterben verlängert, diese Gefahr ist heute weit gehend gebannt. Ärztinnen und Ärzte haben gründlich umgedacht. Eine Generalrevision des ärztlichen Grundverhaltens hat stattgefunden. Ärzte lassen sich nicht mehr von einem technischen Imperativ leiten: machen, was gemacht werden kann; sondern sie gehorchen einem ethischen Gebot: machen, was gemacht werden darf. …
Zur Person: 25 Jahre Chefarzt
Frank Nager, 72, war 25 Jahre lang Chefarzt am Kantonsspital Luzern, heute ist er Dozent an der Universität Zürich. Er lebt in Merlischachen, Frau Abbt in Luzern.
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Spitex ermöglicht würdevollen Übergang frei von Hektik
Wenn die Sterbenden sich auf die Grenze zwischen Leben und Tod zu bewegen, werden den Angehörigen bald einmal die eigenen Grenzen bewusst. Spitex und Seelsorge können dabei mit ihren Dienstleistungen eine Stütze bieten und die Angst vor der Verantwortung einer Sterbebegleitung in den eigenen vier Wänden schmälern.
Aargauer Zeitung, Badener Zeitung  - 26. 10.2002
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Tessiner Zeitung 16.09.2003


Sterbehilfe – der Ausgang führte durch den Tunnel…
Der Fall einer polizeilichen Intervention gegen eine durch Exit unterstützte Sterbehilfeaktion in Muralto.

Wer aus selbstsüchtigen Beweg-Gründen jemanden zum Selbstmord verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird… mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis bestraft.“ Nachzulesen im Strafgesetzbuch Art. 115, massgebend auch bei Sterbehilfe. Bloss wird umgekehrt: Wer nicht aus selbstsüchtigen Gründen hilft, macht sich nicht unbedingt strafbar. Das ist der enge Spielraum, der in der Schweiz verschiedene Organisationen wie Exit handlungsfähig macht. Einige Eingaben wurden im eidg. Parlament schon eingereicht: teils, um zu modernisieren, teils, um Sterbehilfe in der Schweiz zu verunmöglichen. Im Tessin von neuem hervorgebrochen ist die Diskussion wegen einem Fall, bei dem ein 90-jähriger Bewohner der Residenza al Parco von Muralto den Weg gehen wollte. Altersheimpersonal und –arzt reagierten, visierten die Polizei, so das Sterbehelferin und neunzigjähriger auf die Wache mussten…
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Frankfurter Allgemeine Zeitung                             - 16. September 2003
Zürich sehen und sterben

Giftbeschaffung aus Bürgersinn: Wie die Schweizer Justiz bei organisierter Beihilfe zur Selbsttötung ermittelt

Frobert und Jennifer Stoke verliessen ihr Zuhause in Leighton Buzzard heimlich. Sie flogen nach Zürich. Für die 53 Frau und ihren 59 Mann sollte es eine Reise ohne Wiederkehr ein, ihren Sarg hatten die beiden sch schon vor dem Abflug ausgesucht. Der an Epilepsie erkrankte Mann und die Diabetikerin wollten sich in der Schweiz das Leben nehmen, nicht allein, sondern mit fremder, sachkundiger Hilfe, den anders als in England ist die Beihilfe zur Selbsttötung in der Schweiz legal, wenn sie nicht aus „selbstsüchtigen Motiven“ erfolgt.

Die beiden sterbewilligen Britten, die sofort nach der Ankunft in Zürich, der Hochburg des Schweizer Sterbetourismus von Sterbehelfern der „Dignitas“ in eine Privatwohnung gebracht wurden und dort einen tödlichen Pillencocktail erhielten, waren keine typischen Todeskandidaten. Sie benötigten zwar Behandlung, aber waren keineswegs hilflos, sie litten nicht unter schweren Schmerzen und befanden sich auch nicht im Endstadium einer zum Tode führenden Krankheit. Jennifer Stoke neigte zudem zu Depressionen und hatte schon mehrere erfolglose Selbstmordversuche hinter sich. Deswegen erregte der Doppelselbstmord des Paares in England, wo jede Form der Unterstützung von Suizid unter Strafe steht (siehe F.A.Z. vom 3. Mai 2002), auch besonders Aufsehen. Vor allem die Familie von Jennifer Stocke reagierte empört und verlangt seitdem immer wieder in öffentlichen Stellungnahmen, die von den britischen Medien begierig aufgegriffen werden, das Verbot von „Dignitas“…..

Das hat den Zürchern schon einmal unerwünschte Besucher beschert. Denn so wie Zürich heute für Sterbewillige ein letzter Zufluchtsort zu sein scheint, so war es das in den achtziger Jahren für Drogenabhängige. An diese Tradition wollen die geschichtsbewussten Eidgenossen nun allerdings gerade nicht mehr gerne anknüpfen. Rolf Sigg ist auch weiterhin im Ausland tätig: Er nutzt jetzt die Erfindung des …
Exit-Bag“, die australische Plastiktüte, gegen die kein Betäubungsmittelgesetz in Anschlag zu bringen ist.
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Neue Zürcher Zeitung          und neues Bülacher Tagblatt          12. September 2003

Erhebliche Folgekosten des Suizidgeschehens
Fast 2,5 Milliarden Franken jährlich in der Schweiz?

In einer Auftragsarbeit wurden die Kosten, welche die – vorsichtig beziffert – 1300 vollendeten und 30 000 versuchten Suizide in der Schweiz jährlich verursachen, approximativ ermittelt….
… 99 Personen kamen auf dem Streckennetz der Bahnen zu Tode (überfahren) – die Kosten für Streckensperrung, Reinigung, psychologische Betreuung und Arbeitsausfall der Lokführer werden pro Suizid mit 20 000 beziffert…

Das Neue Bülacher Tagblatt, ebenfalls am 12. September 2003, weißt auf ein Schreiben des Bundesrates auf eine parlamentarische Anfrage hin, die mit rund 20 000 bis 67 000 versuchten Suiziden rechnet.

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Tages Anzeiger                                           12. September 2003

Sterbehelfer fordern Anti-Suizid-Kampagne

Suizide und Suizidversuche kosten schätzungsweise 2,5 Milliarden Franken pro Jahr. Eine Suizid-Prophylaxe fehlt, wie eine Studie bemängelt.

Michael Meier schreibt u.a.
schätzt darin die Kosten der jährlich in der Schweiz begangenen 1300 Suizide auf 65 Millionen Franken – macht 48 000 Franken je Freitod. Die Kosten umfassen den Aufwand der Polizei, der Rechtsmedizin, der Nachbetreuung Hinterbliebener, die Renten- und Lebensversicherungsleistungen bis hin zu Reinigungsarbeiten.
Im Januar 2000 ging der Bundesrat in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage… neben jährlich 1350 Suiziden von 67 000 Suizidversuchen aus. Die neue Studie rechnet demgegenüber mit nur 30 000 Versuchen, die nicht zum Tod führen. Die hier anfallenden Kosten – aus ambulanten Behandlungen, Spitalaufenthalten, Invaliditäts- und Pflegekosten sowie Psychotherapie – werden in der Studie auf 2,369 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt; pro Fall also auf 80 000 Franken.

Wie Peter Holenstein am Donnerstag vor den Medien in Bern erklärte, ersteht er seine Studie eher als journalistische Recherche, denn als wissenschaftliche Arbeit.
… Die vom Bundesrat im letzten Jahr vorgelegten Zahlen hätten nicht einmal die engagierten Lebensschützer im Parlament oder in den Kirchen alarmiert….
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jeder begleitete Selbstmord kostet die Steuerzahler 3 000 bis 5 000 Franken…
schrieb die Sonntags Zeitung        am 2. Februar 2003
(Andrea Bleicher)
Zürich will Sterbetouristen zur Kasse bitten
Dem Suizidverein Dignitas schliessen sich immer mehr Ausländer an – Politiker möchten den Zustrom eindämmen

“Ruhe“ hoffte Reginald Crew an der Zürcher Gertrudstrasse 84 zu finden. Der 74-jährige Pensionär aus Liverpool hatte beschlossen, dass er sterben wollte… So zögerte er nicht lange, als er im Fernsehen einen Bericht über die Schweizer Suizidhilfeorganisation Dignitas sah. „Das ist meine Chance, die können mir helfen“, sagte er sich. Am vorvergangenen Montag flog Crew in Begleitung seiner Frau Winifred und eines britischen TV-Teams nach Zürich. Um 10.15 Uhr kam er in der Dignitas-Wohnung im Stadtkreis 3 an. Um 15 Uhr trank er ein Glas Wasser mit Natriumpentobarbital. Um 15.04 Uhr war er tot.

Doch Ruhe ist nach dem Selbstmord des Briten nicht eingekehrt. Ganz im Gegenteil: Seiner Witwe droht in England ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum Suizid, und in der Schweiz ist die Debatte um den Sterbetourismus neu entbrannt.
Sauer stösst den Dignitas-Kritikern auf, dass immer mehr Ausländer nach Zürich reisen, um sich beim Selbstmord helfen zu lassen…

Seit letzten Sommer sowohl die britische BBC als auch die US-Station CNN über die Organisation mit dem Motto „Menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben“ berichteten, hat sich die Zhl der Dignitas-Mitglieder auf 2500 verdoppelt.

Sehr zum Ärger der Zürcher Behörden. „Wir haben en echtes Problem“, sagt Staatsanwalt Andreas Brunner. „Manchmal kommen die Leute an einem Tag hierher, führen en Gespräch – und fertig. Dieser Expresstod ist äusserst bedenklich“….. 100 Franken Eintrittsgebühr und 25 Franken Jahresbeitrag…

Jeder begleitete Selbstmord kostet die Steuerzahler 3000 bis 5000 Franken
“Zu lasch gehandhabt“, sagt Brunner. Oft seien die Arztzeugnisse der Suizidtouristen veraltet oder unvollständig. Sorgen bereiten dem Strafverfolger auch die Kosten. Jeden begleiteten Selbstmord müssen ein Polizeioffizier, ein Bezirksanwalt und ein Gerichtsmediziner untersuchen – wofür die Schweizer Steuerzahler zwischen 3000 und 5000 Franken berappen. Brunner fordert eine Art „Verursacherprinzip“: Wer nach Zürich zum Sterben reist, soll dafür zahlen….. – Minelli lehnt diesen Vorschlag als „fremdenfeindlich“ ab…

Doch Brunner ist nicht allein mit seinem Unmut. Auch in Bern regt sich Widerstand gegen den wachsenden Suizidtourismus. Strittig ist vor allem Artikel 115 des Strafgesetzbuches, der die Beihilfe zum Selbstmord erlaubt „sofern sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt“…
Dorle Vallender (Appenzeller FDP Nationalrätin)… nur noch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, der Thurgauer SVP-Nationalrat Alexander Baumann will gar jegliche Suizidhilfe verbieten lassen….
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Tages Anzeiger                               21.2.2003 sowie weitere wie
20 Minuten; Blick; der Bund; NLZ, Basler Zeitung, NZZ am Sonntag etc

Ungeklärter Todesfall:
Sterbehelfer verhaftet
“Todesengel“ Baumann verhaftet

der umstrittene
Psychiater Peter Baumann muss sich jetzt vor der Basler Justiz verantworten …
Dem Zürcher Psychiater wird aber nicht nur Beihilfe zu Selbstmord sowie aktive Sterbehilfe vorgeworfen: Baumann soll überdies mehrere Menschen aus selbstsüchtigen Motiven in den Tod begleitet haben. „Er hat eine grundlegende Änderung in der Suizid-Rechtspraxis herbeiführen wollen“, meint Gill. Zudem hat der Arzt für seine Dienste Geld verlangt – den Betrag wollte Mediensprecher Gill nicht nennen.
Ärzte distanzieren sich
Für Schlagzeilen gesorgt hat Baumann schon mit der Forderung, dass auch psychisch Kranken der Suizidwunsch erfüllt werden soll….
Auch die Zürcher Ärztegesellschaft distanziert sich von Baumann. „Wir haben bereits im Dezember ein Verfahren gegen ihn eröffnet“, sagt Generalsekretärin Claudia Brenn. Schlimmstenfalls droht dem Arzt der Ausschluss.

BaZ: Suizid am Fernsehen         Peter Baumann provoziert gerne   Ungeklärter Fall in Luzern   Zudem besteht gemäss Gill der Verdacht, dass auch Drittpersonen bei den beiden jüngsten Suizidfällen beteiligt gewesen sein könnten…
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NZZ am Sonntag                                                     23.2.2003
Sterbehelfer Peter Baumann bleibt in U-Haft

Der Psychiater Peter Baumann, der am Dienstag auf Antrag der Basler Staatsanwaltschaft in Zürich festgenommen worden ist und seither in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet, was ihm die Behörden vorwerfen: dass er sich der aktiven Sterbehilfeschuldig gemacht habe. Baumann will an der Tötung eines 85-jährigen Mannes in einem Luzerner Hotel im Januar nicht beteiligt gewesen sein. Sein Anwalt sagt: „Er kann sich im Moment nicht erinnern, das er Kontakt hatte mit Herrn H.“. Die Polizei hat im Hotelzimmer allerdings Fingerabdrücke von Baumann gefunden, und es hat nachweislich Telefonate zwischen H und der Praxis es Psychiaters gegeben.

Baumann, Präsident des Vereins Suizidhilfe, propagiert seit einem Jahr die Beihilfe zum Selbstmord – auch für psychisch Kranke. Dass Sterbehilfe dem Helfer finanziell und emotional etwas bringt, stellt er nicht in Abrede: „Diese Sterbebegleitungen sind ärztlich-menschlich immer zutiefst beglückende Momente“, schrieb er kürzlich. 
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Basler Zeitung                                                         16. Mai 2003

“Todesengel“ aus der U-Haft entlassen

Die Haftrichterin entschied, Peter Baumann zu entlassen, weil die Untersuchungen und die Spurensicherung grösstenteils abgeschlossen sind und keine Verdunkelungsgefahr mehr besteht“……Staatsanwaltschaft Basel….
… (Hinweise auf filmisch dokumentierte Suizidfälle, sowie 85 Jährigem in Luzerner Hotel – Frage wegen Plastiksack)….

Was in der Anklageschrift stehen wird, ist ebenfalls noch unklar. Melzl: Das kann von einer Anklage auf „Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Gründen“ bis hin zu „vorsätzlicher Tötung“ gehen’. Im Unterschied zum Strafrecht, in dem es einen Artikel „Tötung auf Verlangen“ gibt, habe man bis jetzt noch keine „achtenswerten Gründe“ für das Handeln des Psychiaters gefunden. „Er wollte die Diskussion um die Sterbehilfe bei psychisch Kranken wieder anfachen“…..

Kommt eine Anklage zustande, kann einiges auf den Psychiater zukommen: Schon allein auf die „aktive Sterbehilfe“ in Luzern stehen mindestens fünf Jahre Zuchthaus. Die Rolle Baumanns in den vier Fällen ist jedenfalls so dubios, dass nicht nur die Staatsanwaltschaft am „Selbstbestimmungsrecht über Leben und Tod“ zweifelt.

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NZZ am Sonntag                                                     18. Mai 2003

Gesuch um Rechtshilfe wegen Sterbetourismus
Wegen einer Freitodbegleitung der Sterbehilfeorganisation Dignitas erbittet Deutschland die Schweiz um Rechtshilfe. Die Bezirksanwaltschaft Zürich hat ein Verfahren eröffnet.

Zum ersten Mal ist die Schweiz in einem Fall von Sterbetourismus um Rechtshilfe ersucht worden. Deutschland hat vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit der Freitodbegleitung einer deutschen Rentnerin in Zürich ein Strafverfahren eröffnet und ein Rechtshilfeersuchen eingereicht. Der ZH Bezirksanwalt Felix Böhler bestätigt: Es läuft ein Rechtshilfeverfahren….

Geschäftsführer Ludwig A Minelli von Dignitas vermutet, es gehe um die Freitodbegleitung einer alten deutschen Frau, die kurz vor ihrem Suizid im Herbst einen jungen Mann geheiratet hatte. Es sei nicht ausgeschlossen, dass durch die Eheschliessung in ihren Ansprüchen verkürzte Erben das Verfahren in Gang gebracht hätten….
Trotzdem rückt das Verfahren Dignitas in ein schiefes Licht. Die Organisation hat seit 1999 in Zürich mehrere Dutzend ausländische Staatsangehörige in den Freitod begleitet und wird wegen des Sterbetourismus stark kritisiert, z B von der Ausserrhoder FDB Nationalrätin Dorle Vallender. Die Missbräuche zu vermeiden, fordert sie, dass vor jeder Freitodbegleitung ein Amtsarzt beigezogen wird. „Bei Ausländern findet keine soziale Kontrolle statt“, sagt sie. Das zeige dieser Fall einmal mehr. Auch in England droht einer Witwe eines durch Dignitas in den Tod begleiteten Mannes ein Verfahren wegen Beihilfe zum Suizid.
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Thurgauer Zeitung                                       19. .4- 01

Zäch: „Aktive Sterbehilfe ist Mord“
CVP-Nationalrat und Chefarzt Guido Zäch nimmt Stellung zu Fragen über Leben und Tod
Seit gut einer Woche sind die Niederlande das erste Land der Welt, das Ärzten die Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe gibt. Ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch in der Schweiz ein solches Gesetz verabschiedet wird? Der bekante Aargauer CVP-Nationalrat und Chefarzt Guido Zäch hofft, das die aktive Sterbehilfe in der Schweiz nie erlaubt wird. Denn seiner Ansicht nach ist aktive Sterbehilfe Mord.

Wie lange wird es dauern, bis auch in der Schweiz die aktive Sterbehilfe vom Parlament abgesegnet wird? Fragt in einem Interview Thomas Münzel
Zäch: Laut Schweizerischer Gesetzgebung ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Die direkte, aktive Sterbehilfe ist eine gezielte Tötung eines Menschen. Dies ist mit meiner Wertvorstellung eines Menschenlebens nicht vereinbar. Ich bin davon überzeugt, dass in solches Gesetz bei uns verheerende Folgen haben könnte. Es ist deshalb meine Hoffnung, dass die aktive Sterbehilfe in der Schweiz nie erlaubt wird.

Ist Ihrer Ansicht nach die aktive Sterbehilfe mit Mord gleichzusetzen?
Ja, für mich ist aktive Sterbehilfe Mord. Und zwar deshalb, weil man eine sehr kritische Situation eines Mitmenschen ausnützt, welcher in seinem Leiden und in seiner Hoffnungslosigkeit meint, dass nur noch der Tod ein Ausweg sei.
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Facts                                                        22. März 2001

Nicht lange gefackelt

Die Zürcher Staatsanwaltschaft untersucht, ob einem jungen Mann voreilig Sterbehilfe geleistet wurde

Der 35-jährige A.I….hatte keine tödliche Krankheit. Doch am 8. Februar starb er, nachdem er die Substand ..N.P….zu sich genommen hatte, verabreicht von einer Sterbehelferin von Exit.
Die Nachricht von seinem Hinschied kam für die Universitätsklinik Zürich und ein Privatspital, wo A.I. behandelt wurde, völlig überraschend. Entsprechend heftig fielen dort die Reaktionen aus. „Wir sind entsetzt“, sagen die behandelnden Ärzte. Sie werfen Exit vor, einen jungen Mann, nur weil er sich in einer Depression befunden habe, ins jenseits befördert zu haben.

Der Todesfall hat eine Strafanzeige ausgelöst, die jetzt von der Staatsanwaltschaft behandelt wird. Gleichzeitig hat sie zwischen Exit und Zürcher Ärzteschaft einen heftigen Streit entfacht. Oswald Oelz, Chefarzt des Zürcher Triemli-Spitals fordert die Behörden zum Handeln auf. „Das ist ein krimineller Akt“, sagt Oelz.

Neue Vorwürfe       zu Exit
Tote beklaut

Ein Vorstandsmitglied von Exit soll Personen nach der Freitodbegleitung bestohlen haben.

Eine Sterbehelferin
aus dem Kanton Solothurn wird aus den eigenen Reihen beschuldigt, in mindestens zwei Fällen Personen, bei deren Freitodbegleitung sie anwesend war, bestohlen zu haben. Dies bezeugen zwei ihrer Kolleginnen unabhängig voneinander. Die Vorwürfe wiegen umso schwerer, als die angeschuldigte Freitodbegleiterin zugleich Mitglied des Exit-Vorstands ist.

Die letzte Tat ereignete sich nach Darstellung einer Sterbebegleiterin am 22. Dezember in Zürich. Nachdem eine allein stehende, schwer kranke Frau von Exit in den Tod begleitet worden war, soll die Exit-Frau das Foulard der Verstorbenen in ihre Tasche gesteckt haben. Und im letzten Sommer soll dieselbe Frau bei einer Sterbebegleitung in Basel einen Aschenbecher im Wert von mehreren hundert Franken eingepackt haben. Die beiden Sterbebegleiterinnen, die ihre Kollegin belasten, wollen nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten. Eine hat den Vorfall auch Sterbehilfechef Werner Kriesi gemeldet. Doch der hält die Vorwürfe für „dummes Geschwätz“ wie er sagt.

Allerdings hatte die Frau bereits vor 4 Jahren intern für Wirbel gesorgt. Am 15. November 1997 hatte sie von einem Verstorbenen 200 Franken kassiert. Aus rechtlichen Gründen ist es Sterbebegleitern streng untersagt, von Patienten Geldgeschenke entgegen zu nehmen. Die Frau wurde vom damaligen Exit-Geschäftsführer Peter Holenstein umgehend suspendiert, doch nahm sie ihre Tätigkeit schon ein halbes Jahr später wieder auf.

“Ein Patient mit Morbus Crohn hat eine praktisch uneingeschränkte Lebenserwartung und kann ein normales Leben führen“
Christoph Beglinger, Kantonsspital Basel


Doch ist die Krankheit laut Beglinger heute gut behandelbar. „Ihre Symptome können so kontrolliert werden, dass der Patient keine Schmerzen mehr hat“, sagt Beglinger. Und: „Seine Lebenserwartung ist praktisch uneingeschränkt, und er kann ein normales Leben führen.“ Dass en Morbus-Crohn-Patient mit Hilfe von Exit aus dem leben schied, ist deshalb auch für den Basler Facharzt „sehr erstaunlich“.
A.I. war zwar in regelmässiger ärztlicher Behandlung, doch er unternahm auch Wanderungen, machte Ausfahrten in seinem Auto, besuchte Sprachkurse und spielte Musik…..
Die Rolle, die Exit beimTod von Armin Imhof spielte, ist inzwischen auch in den Reihen der Sterbehilfeorganisation selber umstritten. „Von einem solchen Fall hätte ich die Finger gelassen“, sagt die Luzerner Freitodbegleiterin Ruth Erni
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Thurgauer Zeitung                                                   22. 3. 01
Eine gelebte letzte Phase vor dem Tod
Engagierte Diskussion um Sterbehilfe – Podium in Romanshorn

Eindrückliche Berichte aus dem Leben sowie tiefgründige Gedankengänge lieferten die vier Podiumsteilnehmer, welche am vergangenen Dienstag in der Aula der Kantonsschule Romanshorn über ein Thema informierten, das bewegt: Sterbehilfe…
Die Frage nach dem Glauben

Viel zum Nachdenken gab auch Dorothea Lemke. Wie ist das mit der Selbstbestimmung, mit dem Tod, dem Glauben, mit der viel gepriesenen Autonomie? Mit der Beihilfe zur Selbsttötung würde viel Arbeit der Sinn genommen. Mit der Praxis zur Legalisierung würde sich für sie die Frage stellen: Wie hast du es mit dem Glauben? „Wenn wir so etwas tun, müssen wir Rechenschaft abgeben.“
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BL-Zeitung     24.3.01,         und                
Neue Luzerner Zeitung        23.3.01

Brisante Fragen!
“Exit ist offenbar salonfähig geworden“…

“Der Machbarkeitswahn kommt auch im Umgang mit Sterben und Tod immer mehr zum Ausdruck“

Christian Kissling, Sozialethiker, Sekretär von Justitia et Pax, in Bern. – Justizia et Pax ist ein bedeutendes Beratungsgremium der Schweizer Bischofskonferenz…

Der Entscheid des Zürcher Stadtrates machte deutlich, dass Sterbehilfeorganisationen wie beispielsweise Exit, offenbar salonfähig geworden sind. Ich weiss nicht, wo die Gründe dafür liegen, aber ich fühle mich in meiner Vermutung immer mehr bestätigt, dass da hinter den Kulissen Dinge abgelaufen sind, die ich als äusserst problematisch einstufe.

was meinen Sie damit?
Kissling: Mir fällt einfach auf, dass Vertreter der Zürcher Verwaltung bis in die Wortwahl hinein die selben Ausdrücke und Argumentationsstrategien verwenden, wie dies Vertreter der Organisation Exit tun. Das gibt mir zu denken und drängt mich immer mehr zur Annahme, dass hier womöglich versteckte Absprachen zwischen Sterbehilfeorganisationen und den verantwortlichen Magistraten stattgefunden haben. Exit und Zürcher Verwaltung stimmen auch darin überein, dass nun all jene, die Vorbehalte gegenüber dem Entscheid des Stadtrates anmelden, pauschal in die Ecke der „Fundamentalisten“ gedrängt werden, obwohl beispielsweise sämtliche Standesorganisationen und viele Ärzte die neue Regelung in den Zürcher Alters- und Pflegeheimen kritisieren.

worin liegen Ihre hauptsächlichen Kritikpunkte?
Kissling: Ich betrachte es als äusserst problematisch, wenn Selbstmordpropagandisten von Exit und Dignitas zu öffentlichen Pflegeheimen und Institutionen zugelassen werden. Der Umgang mit betagten und kranken Menschen erfordert hohe Verantwortung – und Zürich delegiert diese Verantwortung an „Sterbehelfer“. Wegen dieser Vernachlässigung der Schutzpflicht gehe ich davon aus, dass das letzte Wort bei dieser Zürcher Regelung noch nicht gesprochen ist.

Jeder Mensch kennt in seinem Leben schwierige Phasen, in denen er anfällig ist für Suizidabsichten, die er allerdings zu einem späteren Zeitpunkt womöglich wieder bereuen wird. En Allgemeinmediziner berichtete kürzlich von einem Patienten, der nach dem Erwachen aus dem Koma panische Angst hatte, dass jemand in seiner Brieftasche seinen Exit-Ausweis finden könnte…

Kostendruck:…. Da werden einerseits Millionen von Franken in Hightech-Einrichtungen für die Akutmedizin investiert. Gleichzeitig sind wir aber nicht in der Lage, vergleichsweise kleine Geldsummen zu Gunsten der schmerzlindernden Palliativmedizin bereitzustellen.
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Tages Anzeiger                    vom     19.6.2003      setzt einen treffenden (vor allem auch auf die NL bezogen) Titel

Gefragt oder ungefragt vom Arzt getötet

Jährlich leisen in der Schweiz Ärzte bei 420 Patienten aktive Sterbehilfe. Insgesamt wird Sterbehilfe in der Schweiz und Holland am meisten praktiziert. Das zeigt eine Länderstudie.
… Zum Vergleich: In Holland geschieht aktive Sterbehilfe auf Verlangen bei 2,6 % der Sterbenden und bei 0,6% ohne Verlangen. Im Unterschied zur Schweiz allerdings ist in * Holland und Belgien die Sterbehilfe auf Verlagen legal…

* -> siehe aber auch den sehr tiefschürfenden Artikel des ehemaligen Präsidenten der NL Ärztegesellschaft (Dr. K.F. Gunning), hier in unserer homepage,

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Neue Luzerner Zeitung                                           29.4.2003
Appenzeller Volksfreund                                        5.5.2003

Emmen untersagt die Sterbehilfe in den Pflegeheimen

Kontrovers diskutierten Pflegende zweier Luzerner Heime das thema Sterbehilfe. Der Gemeinderat verabschiedete klare Richtlinien.
Seit zwei Jahren ist es Heimbewohnern in Zürich erlaubt, mit Hilfe Driter Suizid zu begehen. In den beiden Emmer Betagtenzentren Alp und Herrenschwand LU ist dies nicht zulässig. Diese Grundsatzentscheidung fällte der Gemeinderat in Absprache mit den Heimärzten und den Zentrums- und Pflegeleitungen. „Wir lassen die Beihilfe zum Suizid nicht zu“, erklärt Sozialdirektor Ruedi Lustenberger.

Richard Kolly (Leiter Betagtenzentrum Alp): „Unser Auftrag lautet nicht, die Beihilfe zum Freitod zu fördern, sondern dafür zu sorgen, dass sich die Bewohner unserer Heime wohl fühlen und schmerzfrei sterben dürfen“, begründet Kolly die Entscheidung von Gemeinderat und Heimleitungen.

Vertrauen geht verloren
Als weitere Gründe führt der Zentrumsleiter an, dass Betagte das Vertrauen ins Heim verlieren, wenn Sterbehilfe-Organisationen zugelassen werden und dass die Sterbehilfe mit der Philosophie der Emmer Heime nicht übereinstimme. „Wir wollen solche Bedingungen schaffen, dass der Wunsch nach Suizid gar nicht aufkommt“, betont Richard Kolly. Statt der Beihilfe zum Suizid die Türe zu öffnen, möchte Emmen en Betagten mittels der palliativen Medizin ein menschenwürdiges Sterben ermöglichen. Auch Schwerkranke, so Lustenerger, könnten in Emmen mittels schmerzlindernden Medikamenten würdig sterben. Die medizinische Betreuung werde in den Heimen durch eine seelische und pflegerische ergänzt….

Was das Recht des Einzelnen angeht, entgegnet Richard Kolly, gehe in den Emmer Heimen bei dieser Problematik das Allgemeinwohl vor dem Einzelwohl. „Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber denjenigen, die zurückbleiben, und dem Personal, das dadurch belastet wird“…...
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20 Minuten (ZH)                                           17.3.2003
Le Matin Dimanche                                     16.3.2003

Sterbehilfe wie Sexgewerbe
Sexe et suicide: même loi

In einer Motion verlangen zwei EVP-Gemeinderäte, dass sich Sterbehilfeorganisationen nicht in Wohnquartieren ansiedeln dürfen. In der Bau- und Zonenordnung sollen Organisationen wie Dignitas oder Exit dem Sexgewerbe gleichgestellt werden. Ernst Danner und Willy Furter wenden sich mit ihrem Vorstoss gegen den Sterbetourismus. Wird die Motion überwiesen, müssten beide Organisationen die Sterbebegleitung verlegen.

Une motion du Parti évangélique obligerait Dignitas à quitter les zones fortement habitées. Une réglementation déjà appliquée aux salons de massage.

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Neue Zürcher Zeitungen                             18.2.2003
Limmattaler Tagblatt AZ                             22.2.2003

Sterben ist sehr individuell          (SF DRS)
Dreharbeiten im Pflegezentrum des Spitals Limmattal
Wird in der letzten Lebensphase alles getan, damit sich die Menschen wohl fühlen, ist ein guter Tod möglich“, sagt Roland Kunz, ärztlicher Leiter des Pflegezentrums des Spitals Limmattal. Um der Bevölkerung die Angst vor dem Sterben zu nehmen, öffnete er einem Fernsehteam die Türen der Palliativstation, auf der nicht lebensverlängernde Massnahmen, sondern die Lebensqualität der Patienten im Zentrum steht.

Kunz: Wir respektieren es, wenn jemand bei einer Lungenentzündung keine lebensverlängernde Massnahmen, sondern nur mehr schmerzstillende Mittel will. Doch es ist nicht einfach auszuhalten, wie es einem Menschen immer schlechter geht und er schliesslich stirbt. Dasein statt medizinischen Aktivismus zu betreiben, ist dann erforderlich. Wir akzeptieren auch, wenn jemand eine Therapie abbrechen und sterben will. Aktive Sterbehilfe ist bei uns am Pflegezentrum nicht möglich. Ich persönlich könnte dies ethisch nicht vertreten, sie ist aber auch klar verboten in der Schweiz.
“Aktive Sterbehilfe kann ich ethisch nicht vertreten“
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Bieler Tagblatt                                             5. Juli 2001 titelt

Du sollst nicht aus Mitleid töten          und im Lead u.a.:

Die Tat von Luzern aber habe mit Sterbehilfe nichts gemein. Mitleid sei keine Rechtfertigung für die Tötung eines Menschen...
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Neue Luzerner Zeitung                                7. Juli 2001

“Kein Recht, den lieben Gott zu spielen“ 
niemand traute dem Täter die Tötungen zu...
(Pfleger hatte 27 Menschen getötet – u.a. im Pflegeheim Unterlöchli)
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Zürcher Oberländer  , Uster                                    12.9.2001

Pfleger hat 27 Menschen getötet
Todesengel von Luzern hat 18 neue Fälle gestanden

ap. Der Ende Juni in Luzern verhaftete Pfleger hat nicht 9, sondern 27 alte Menschen umgebracht. Von den 18 zusätzlichen Tötungen verübte er 14 in Sarnen OW und 4 in Küssnacht am Rigi SZ. Er schläferte die Demenzkranken oder stark Pflegebedürftigen ein und erstickte sie – „aus Mitleid“, wie er angibt
..
- hier hat ein Einzelner das Recht in Anspruch genommen, über leben und Tode zu entscheiden“ sagte Hansueli Mösle, Zentralsekretär des Heimverbandes der Schweiz. Es handle sich um eine kriminelle Tat, auch wenn der Pfleger für sich beanspruche, aus Mitleid gehandelt zu haben...-

analog  in „Bote der Urschweiz“, Schwyz             am 12.9.2001
18 mehr als bisher angenommen
Vergiftet und erstickt.....   Pfleger war in Ausbildung
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Schaffhauser Nachrichten                                      12.9.2001

Pfleger tötet insgesamt 27 Opfer
Der „Todespfleger“ von Luzern gestand weitere Taten in anderen Kantonen

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Sonntags Zeitung, ZH                                 8.7.2001

Ex-Arbeitgeber wirf Roger A. Betrug vor
Der „Todesengel“ von Luzern soll als 21-Jähriger über 20 000 Franken veruntreut haben

Roger A. war früher in einer Tanzschule als Assistent angestellt. Er habe das Geld auf „raffinierte Art und Weise“ abgezweigt....
Roger A. war damals 21 Jahre alt und hatte gerade die Rekrutenschule hinter sich. Nach seiner Lehre als Fernmeldemechaniker, die er wie die letzten vier Jahre der obligatorischen Schulzeit am Wohnort seiner Mutter in Deutschland absolviert hatte, kam er in die Schweiz zurück und jobbte als Tanzlehrer. Nach der Entlassung schlug er sich in der Innerschweiz als Kellner und DJ durch....
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Blick ZH                                                        20.4.2001
schreibt Ursula Bergier, Zürich
Wer kontrolliert die Ärzte?

Ich war 18 Jahre lang Krankenschwester – lange genug um zu wissen, dass mit der Sterbehilfe auch Missbrauch betrieben werden kann. Wer kontrolliert denn den psychischen Druck, den Ärzte und personal in den Kranken- und Pflegeschulen ausüben können? Unsere Eltern, Grosseltern oder Freunde, die in diesen Heimen gestorben sind, können uns nicht mehr erzählen, wie ihnen ‚wohlwollend’ nahegelegt wurde, aus dem Leben zu scheiden. In Holland wurden schon 1990 drei Viertel der Euthanasiefälle ohne das Verlangen der Patienten, nur nach Gutdünken der Ärzte durchgeführt. Wie wird das nun mit einer legalisierten aktiven Sterbehilfe werden?“

Neue Zürcher Zeitung                                  28.8.2001

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Neue Zürcher Zeitung                                28.8.2001.


“Tötung aus Mitleid“
Rassenideologie und Euthanasie
P. Aebersold, Zürich, schreibt u.a. In den zwanziger Jahren und auch schon früher war es anscheinend von links bis rechts üblich, über Rassenlehre und Eugenik zu debatieren...
Den Bezug zur heutigen Euhanasie-Diskussion über die sogenannte „Sterbehilfe“ mach ein fundierter, kritischer Beitrag von Dr. med. Häcki. Wie gefährlich die Diskussion, bei
der indirekt das Recht auf Leben in Frage gestellt wird, und die Verwendung des mehrdeutigen Begriffs „Sterbehilfe“ sind, zeigt sich daran, dass schon der nationalsozialistische Gesetzesentwurf von 1940, „Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken“, mit diesem Begriff und dem Mitleid operierte. Das von Nationalrat Cavalli geforderte „Modell Holland“ hat in Holland zu einem Dammbruch geführt, dort breitet sich das straffreie Töten auf immer mehr Patientengruppen aus: Sterbende, behinderte Neugeborene, Demenzkranke, psychisch Kranke, kranke Kinder.                      P. Aebersold (Zürich)
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Neue Zürcher Zeitung                                  21.4.2001
schreibt Udo Benzenhöfer
Ein guter Tod?
Euthanasie und Sterbehilfe in ärztlicher Perspektive

u.a.: ...Der angehende „hippokratische“ Arzt schwor: „Ich will weder irgendjemandem ein tödliches Medikament geben, wenn ich darum gebeten werde, noch will ich in dieser Hinsicht einen Rat erteilen“
... eine wichtige Ausnahme ist zu konstatieren: die Niederlande. Hier wurde seit Anfang der 90er Jahre die aktive ärztliche Sterbehilfe auf Verlangen von Rechts wegen „geduldet“, nun ist sie per Gesetz freigegeben worden. Mehr als 3% aller Todesfälle in den NL kommen derzeit durch aktive Sterbehilfe oder ärztliche Beihilfe zum Suizid zustande.... Nicht zu vergessen ist, dass unter dem Stichwort „Euthanasie“ in Deutschland in der NS-Zeit mehr als 150 000 Geisteskranke und Behinderte, die man als „lebensunwert“ bestimmte, ermordet wurden. Die Tatsache, dass hier Menschen umgebracht wurden, die mittels des Begriffs „lebensunwert“ aus der Gesellschaft hinaus definiert worden waren, sollte auch heute noch als Mahnung dienen....
Es ist wohl unausweichlich, dass sich nach einer solchen Freigabe eine gewisse „Euthanasie“-Mentalität herausbilden wird, durch die Alte und Kranke genötigt werden, ihre „Euthanasie“ zu „wollen“...
Wer eine solche „Euthanasie“-Mentalität nicht mitverantworten will, wird also die Freigabe der aktiven Euthanasie auf Verlangen (und der ärztlichen Beihilfe zum Suizid) ablehnen.....
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Berner Zeitung, BE                                      20.7.2001

Ins Jenseits befördert
(Leserbrief in Bezug auf Thema: Tod im Heim, vom 6. Juli 2001)

Es ist erschreckend: Wir reden darüber, wer Sterbehilfe in Anspruch nehmen darf, und die Praxis befördert längst „Gesunde“ ins Jenseits.
Alle machen mit, jemand, der das Rezept ausstellt, der Apotheker, der das Schlafmittel herausgibt, „Exit“, die straffrei alles in die Wege leiten und den Giftbecher reichen, die Polizei, die fast keine Fragen stellt, die Gerichtsmedizinier, die als Todesursache wahrscheinlich „Selbstmord“ oder noch schlimmer „Herzversagen“ schreiben. Ich kenne den Fall eines alten Mannes, wo das so ablief. Er war weder schwer noch unheilbar krank. Skandalös. Wenn ich nicht mehr weiterleben möchte, wäre es mir wohler, Leute um mich zu haben, die mir Mut zum Leben machen. Grossen Dank an die Telefonnummer 147 „Dargebotene Hand“. Mit „Exit“ ist es, als wäre man auf der Brücke, und jemand kommt vorbei und sagt „Du hast Recht“ und gibt dir einen Stoss.
- Marcel Regli, Gunten -

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Neue Zürcher Zeitung, ZH                           13.8.2001

Schlechte Noten für Exit
Basler Studie deckt Mängel bei der Sterbebegleitung auf
Wer unheilbar krank ist, an unerträglichen Schmerzen oder einer unzumutbaren Behinderung leidet, kann sich von Exit beim Selbstmord helfen lassen. So sieht es der Vereinszweck des Sterbehilfevereins vor. Eine Basler Studie weist nun nach, dass Freitodbegleiter den tödlichen Trank auch psychisch kranken Personen reichen und solchen, die aus sozialen Gründen sterben wollen.
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Schweiz.  Akademiker- und Studentenzeitung, ZH         8.6.2001

Aktive Sterbehilfe – Ausdruck menschlicher Anmassung
von Prof. Dr. med Max Geiser, Bern         titelt u.a.
Wandlung des Begriffs Euhanasie
Fragwürdige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid und zur Tötung lebensmüder Menschen


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St. Galler Tagblatt /und Toggenburger, Appenzeller Ztg, Ostschweizer Tgblt, Bodensee Tgblt, Wiler Zeitung, Volksfreund, Rheintaler, Mittelthurgauer Tagblatt,                      17.5.2001
schreibt über
Sterbende begleiten statt Sterbehilfe

Palliative Betreuung – der dritte Weg zwischen Euthanasie und Lebensverlängerung um jeden Preis
... Das Staunen der Zürcher
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Neue Luzerner Zeitung                                20.4.2001
schreibt Marlis Wechsler-Toscani, Luzern

Töten ja – morden nein?
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Doch ein Getöteter ist tot, ob nun ermordet oder „nur“ getötet....

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Mittelland Zeitung                                        2. Juni 2003

Arzt perfektioniert Selbsttötungs-Gerät
Der australische Arzt Philip Nitschke, ein entschiedener Befürworter der aktiven Sterbehilfe, hat am Wochenende auf einer Konferenz die neueste Version einer Maschine vorgestellt, die jedem enien schmerzlosen Freitod ermöglichen soll. Der Benutzer atmet dabei einige Atemzüge tödliches Kohlenmonoxid ein. Nitschke erklärte, die maschine sei so konzipiert worden, dass sie jeder für umgerechnet rund 80 Franken zu Hause nachbauen könne...

 

 

Sonntags Blick                                 1.6.2003
Suizidsignale ernst nehmen
An jedem dritten Tag nimmt sich in der Schweiz ein Jugendlicher das Leben. Suizid ist bei Jugendlichen bis zu 24 Jahren die zweithäufigste Todesursache.
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den höchsten Selbstmordraten. Von den jährlich 1 500 Suiziden in der Schweiz entfallen rund 150 auf Jugendliche. Experten rechnen mit mindestens 10 x mehr versuchten Selbsttötungen als vollendeten.
Jeder fünfte Jugendliche ist unglücklich und fühlt sich alleine gelassen. 20% aller 13 – 20-jährigen leiden nach eigener Einschätzung an einer psychischen Störung. Aber lediglich 8% der Eltern meinen, dass ihr Kind Hilfe braucht...


 

 

 

Tages Anzeiger                                           11.7.2003

Sterbehilfe – Nach einem neuen Fall von Suizidhilfe bei psychisch Kranken, streben die Sterbehelfer von Dignitas ein Grundsatzurteil an. Derweil reisen immer mehr Suizidwillige in die Schweiz

Sterbebegleitung in der Grauzone

Dignitas hat 2i Schizophrene in den Tod begleitet. Jetzt beschäftigt dieser neue Fall von Sterbehilfe die Justiz. Fachleute lehnen die Suizidhilfe bei psychisch Kranken ab.
(Bericht von Michael Meier)

 


Basler Zeitung BS, analog NZZ ZH (vö)                           12.7.2003
Sarganserländer (ap/sda)                                                  14.7.2003
Exit hat in zehn Jahren bei 748 Selbsttötungen geholfen
Starke Zunahme der von Exit assistierten Suizide
Die Sterbehilfeorganisation Exit war bei jedem 20. Selbstmord aktiv

SDA. Die Sterbehilfeorganisation „Exit Deutsche Schweiz“ hat zwischen 1990 und 2000 bei 748 Suiziden Hilfe geleistet. Das waren annähernd 5% aller Selbsttötungen.... Die Sterbewilligen waren zwischen 18 und 101 Jahren alt.
Nicht immer ein schneller Tod
Aus der Studie geht hervor, dass Sterbehilfe nicht in jedem Fall zu einem schnellen Tod führt. Demnach dauerte es zwischen 7 und 1075 Minuten (18 Stunden in einem Fall) nach Einnahme des tödlichen Mittels, bis der Tod eintrat. Die Mehrheit starb innert 1 Stunde. Ob es sich um ein sanftes Einschlafen oder einen schweren Todeskampf handelte, ist aus der Studie nicht ersichtlich.
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Ende des „Specials“ zu Euthanasie und Selbsttötung (Selbstmord) – lesen Sie auch die speziellen Beiträge z B von Dr K F Gunning (NL) oder Nationalrat Dr. Alexander Baumann, Dr H Dunant usw unter „Du sollst nicht töten“

 

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