Meine Session Vorsicht bei der Sterbehilfe! Erschienen in der BaZ am: 29.09.2001

Jean Henri Dunant

Jean-Henri Dunant, SVP, BS

 

Der Nationalrat hat die Goldinitiative der SVP, welche die nicht mehr ben�tigten Goldreserven vollumf�nglich der AHV zuf�hren will, in dieser Woche abgelehnt. Damit ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das geh�rt dem Volk. Und das ist gut so. Denn das Volk wird hoffentlich erkennen, dass der Gegenvorschlag des Parlaments, also die Drittelung des Zinsertrags aus den Goldverk�ufen, ein fauler Kompromiss ist. Der j�hrliche Betrag an den AHV-Fonds w�rde gerade f�r drei Tage reichen! - Nationalbankgold ist Volksverm�gen. Es geh�rt nicht den Politikern. Die verf�gbare Summe geh�rt deshalb in die AHV und nicht in eine Solidarit�tsstiftung. Die Idee einer Solidarit�tsstiftung entstand damals voreilig und unter �usserem Zwang. Die Schweizer lassen sich aber nicht gern zwingen.
Froh bin ich, dass die Parlamentarische Initiative von Christian Grobet abgelehnt wurde, welche die t�dlichen Folgen des Tabakkonsums u.a. mit dem Verbot von Tabakwerbung bek�mpfen wollte. Als Gef�sschirurg kenne ich die durch Tabakkonsum verursachten verheerenden Sch�den allzu gut und w�re grunds�tzlich mit jeder strengen Massnahme zur Einschr�nkung des Tabakkonsums, vor allem bei Jugendlichen, einverstanden. Der Haken an der Geschichte liegt darin, dass der Tabakkonsum als solcher nicht verboten ist. Werbeverbote und abschreckende Aufschriften wiegen viel leichter als Gruppendruck, Modetrends und schlechte Vorbilder. Es ist eine Illusion zu glauben, mit fragw�rdigen Vorschriften und neuen Abgaben k�nne ein Gesellschaftsproblem ge�ndert werden.

In der n�chsten Woche steht im Nationalrat ein Gesch�ft an, das mir ebenfalls als Arzt besonders am Herzen liegt. Der Fraktionschef der Sozialdemokraten, Franco Cavalli, will eine Neuregelung der Strafbarkeit der direkten aktiven Sterbehilfe. Diese soll unter bestimmten Bedingungen straffrei werden. F�r den Arzt bleibt auch bei einem Patienten mit unheilbarer Krankheit die Aufgabe bestehen, k�rperliche und seelische Leiden zu lindern. Die absichtliche T�tung eines Menschen darf niemals Aufgabe des Arztes werden. Ich anerkenne hingegen, dass es F�lle gibt, in denen aktive Sterbehilfe als Ausdruck tiefen Mitleides geleistet wird. Hier soll die menschliche Gerichtsbarkeit verzeihen. Es besteht jedoch ein grosser Unterschied zwischen Verzeihung einer grunds�tzlich verbotenen Handlung, die aus tiefem Mitleid erfolgt, und der ausdr�cklichen Legalisierung einer solchen Handlung. Die Fristenl�sung am Anfang und die aktive Sterbehilfe am Ende der Lebenslinie passen ins gleiche Bild. Wir setzen uns �ber h�here Werte hinweg. Was f�r Indikationen, Gr�nde, und Weltanschauungen k�nnten dazu f�hren, dass auch mitten in der Lebenslinie Leben willk�rlich ausgel�scht wird?
Wollen wir eine staatliche gebilligte vors�tzliche T�tung? Die Bev�lkerung soll so etwas schon gar nicht vom Arzt erwarten k�nnen. Die Politiker sind es dem Volk schuldig, dass Missbr�uche nicht aufkommen, dass die Grenze zum T�tungsakt ernst genommen wird. Die Selbstbestimmung des Patienten ist hoch zu halten, hat aber ihre Grenzen dann, wenn Selbstbestimmung zu Fremdbestimmung wird. Der Patient darf nicht erwarten, dass andere ihn umbringen. Bei der direkten aktiven Sterbehilfe wird der Arzt zum T�ter. Die Medizin hat eine andere Aufgabe: Die palliative Pflege f�rdern.
In �Meine Session� kommt an den Samstagen der Sessionswochen jeweils ein Nationalrat der Region zum Wort. Die Abfolge ist alphabetisch. Am Mittwoch nach der Session ist die Kolumne einem der regionalen St�nder�te reserviert.

 

 

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