“Du sollst nicht töten!” ...oder doch?

Die Gefahr eines Dammbruchs ‘für ungestraftes Töten’ kommt auf uns zu - Dies belegen Studien aus Holland …  und der verstärkte Druck von ein paar Nationalräten und Medien.  

Ein neues Euthanasiegesetz ist entworfen (Kommissionsvorschlag an unseren Bundesrat). ‘Hilflose Helfer’ sollen ungestraft Töten dürfen. Soll man der wilden Abgabe des Todestrunkes die Tore öffnen, wie dies in Holland bereits der Fall ist? Soll das ‘Töten auf Verlangen’ legalisiert werden? Eine offenbar ‘speziell’ zusammengesetzte Expertengruppe des Bundes will in der Schweiz eine Sterbehilfe-Regelung ähnlich derer von Holland durchsetzen. Ein Dammbruch für das straffreie Töten scheint sich anzubahnen, denn in Holland erhalten bereits weit über 20’000 Pesonen jährlich den sogenannten ‘Gnadentod’… und die wenigsten der so Getöteten wussten vom Tötungsvorhaben. Du sollst nicht töten”, eines der 10 Gebote, soll offenbar auch bei alten oder kranken oder behinderten oder depressiven Menschen ausser Kraft gesetzt werden. Dies war bereits in den 30er Jahren so, im Dritten Reich vor und während des zweiten Weltkrieges. - Auch die Stadt Zürich will bereits wieder Exit in die Zürcher Altersheime holen und das AAH ZH bereitet die Einführung der ‘Sterbehilfe’ in Zürcher Altersheimen vor. Reicht das dritte dem vierten Reich die Hand? Auch in Frankreich wurde - ungefragt - getötet!

 

 

Die Medien-Meldungen mit dem auf die Kürze gebrachten Inhalt: “Du darfst töten - ja, Du sollst töten” beginnen sich zu jagen. Und nicht erst seit EXIT nachweislich Todestrunk um Todestrunk verabreicht. Und dies selbst an 30 Jährige. Die wahre Absicht: “Ich will töten” tritt aus dem Dunklen ans Licht, derweil viele Personen immer noch meinen, es gehe z.B. bei EXIT lediglich um an das ‘nicht an die Schläuche gehängt werden’. Kenner erblicken andere Tatsachen.

Getötet wider Willen

Nun soll auch in der Schweiz nach dem Willen einer nationalrätlichen Motion und der darauf von (Alt-)Bundesrat Koller eingesetzten Kommission in der Schweiz ähnlich wie in Holland eine liberale Gesetzgebung eingeführt werden. Studien in den Niederlanden haben eines gemeinsam: jedes Jahr steigt die Zahl der Getöteten von welchen die meisten nichts vom Tötungsvorhaben wussten noch wünschten. Die Zahl der in den Niederlanden jährlich Getöteten wird mit 20’000 bis 26’000 genannt und jährlich erhöhe sich diese Zahl um 1’000 Personen. Zu Recht werden solche Prinzipien mit der Nazi-Euthanasie im Dritten Reich in Verbindung gebracht. Weiteres brisantes Detail: Wirtschafter und Marxisten reichen einander die Hand. Eine unheilige Allianz. Lesen Sie weiter weshalb.

“Der nicht (mehr) arbeitende behinderte oder alte Mensch kostet den Arbeitenden “eine Menge Geld”..

Der ehemalige persönliche Berater von Präsident Mitterand, der Marxist Jacques Attali (auch Präsident der Europ. Bank für Aufbau und Entwicklung) sagte: “Nach 60 oder 65 lebt der Mensch noch länger als seine Arbeitskraft. Dann kostet er die Gesellschaft eine Menge Geld (…). Es ist also vom Standpunkt der Gesellschaft aus besser, wenn die menschliche Maschine plötzlich stoppe, als wenn sie langsam verfällt. Euthanasie wird zu einem der wichtigsten Mittel unserer zukünftigen Gesellschaften werden. Die  Logik des Sozialismus ist Freiheit. Die höchste Freiheit ist der Selbstmord (…). Das Recht auf  Selbstmord - entweder direkt oder indirekt - ist daher ein Höchstwert in solch einer Gesellschaft”. Ich aber zitiere: “Du sollst nicht töten”. Nach meinem Verständnis bedeutet dies: weder Dich selbst noch andere! Selbstmord wie Mord widerspricht eigentlich ganz klar jüdischer wie christlicher Auffassung… sofern sie sich auf die Heilige Schrift abstützt. Es ist daher fast nur logisch wenn der von Satanisten entstandene (atheistische) Marxismus es gegenteilig als die Bibel sehen möchte? Soll man nun weiteren solchen irrsinnigen Verführungen nachgeben?  Wollen wir unaufgerüttelt schlafend  das ‘grosse Töten’ in unserem Gesetze erlauben?

Ein halbes Jahrzehnt Morden und Leben schänden…?

Ist es aufgrund solcher atheistisch-marxistischen Aeusserungen verwunderlich, wenn exakt im Juli 2000 aus der Pariser Region (Saclay) bekannt wird, dass Ärzte einer Privatklinik eifrig “den Todescocktail” seit 5 Jahren verabreichten? Selbst dem Bürgermeister von Saclay fiel der plötzliche Tod von noch rüstigen Senioren auf.

Ausser dem habe die Polizei in der Klinik Hinweise auf äusserst makabere Leichenschändungen gefunden. Dieses von den Chefs (Ärzten) befohlene Töten mit dem Todescocktail verursachte aber zusätzlich Depressionen… und Entlassungen beim be- und gedrückten Personal. Wer vom Personal nicht schwieg, wurde verwarnt, bedroht und /oder entlassen. Die Krankenschwestern protestierten und weinten mit der Folge, Sanktionen angedroht zu erhalten. Verliere mal Deinen Job!

Das Töten erfolgte auch hier ohne Wissen und ohne Zustimmung der Angehörigen oder Patienten.  Letztere wurden buchstäblich aus dem Weg geräumt. Und dies über ein halbes Jahrzehnt lang. Dutzendweise.  Alles eine Folge was der vorstehend erwähnte, ehemalige marxistisch-atheistische Präsidentenberater Jacques Attali ausgesagt hatte? Und ausgerechnet ein offenbar analog respektive verwandt-gesinnter Schweizer Arzt  und Nationalrat analoger Parteifärbung will nun im Parlament und Volk aktiv werden. Sollen wir hilflos dem beginnenden, straffreien Töten zusehen müssen…? In den 30er Jahren waren exakt ähnliche Situationen vorangegangen…

Keine juristische Rechtfertigung für das Töten bitte!

Selbst die Parlamentarische Versammlung des Europarates sprach sich gegen eine Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe aus (wie die Frankfurter Allgemeine am 26.6.99 berichtete). Diese Entschliessung besagt: “Selbst der ausdrückliche Todeswunsch eines unheilbar Kranken dürfe niemals als ‘juristische Rechtfertigung’ für die Tötung durch einen Dritten gelten.” Hingegen sei unheilbar Kranken und Sterbenden auf deren Wunsch ausrei-chende Schmerzmittel zu verabreichen. Dies auch dann, wenn eine solche Behandlung als Nebeneffekt das Leben der Betroffenen verkürzen könnte. Die Abgeordneten appellierten an die 41 Mitgliedstaaten, dass die Behandlung schwer Kranker oder Sterbender nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen abgebrochen werde. Zugleich müsse aber auch sichergestellt werden, dass das Leben nicht gegen den Willen  des Betroffenen verlängert werde. Gegenwärtig sei aber in der Schweiz und in den Niederlanden aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt…  Es wurde vor den Möglichkeiten des Missbrauchs von aktiver Sterbehilfe gewarnt. Soweit die Frankfurter Allgemeine. -  Sollen wir aber das ‘Jenseits-Befördern’, das Töten eines Dritten wie nachstehend geschildert widerstandslos zulassen?

Auch Zürich auf dem Weg, das Töten zuzulassen?

Nun will einerseits auch das AAH, Amt für Altersheime, Zürich die Sterbehilfe’ in den Zürcher Altersheimen wieder einführen und das 1988 erlassene Verbot ‘EXIT nicht in ZH-Institutionen’ wieder aufheben. Andererseits als Folge der s.z. Motion von Nationalrat Viktor Ruffy (SP), fordert die von (Alt-)Bundesrat Koller eingesetzte Arbeitsgruppe die “Herbeiführung des Todes durch einen Dritten” straffrei zu erklären.  Sie will das grundsätzliche Fremdtötungsverbot ‘lockern’, welches ebenso einen konstruierten ‘mutmasslichen Willen’ zulässt (…)!    Im Kommissionsvorschlag fehlt z.B. die Wendung “..auf deren Verlangen..”. Was gilt nun, fragt der bekannte Zürcher Jurist Dr. Robert Kehl in der NZZ am 26.6.99? Kann nun irgend ein Arzt, (irgend jemand) ohne Regelung der Zuständigkeit und ohne verfahrensmässige und rechtsstaatliche Sicherung gegen Willkür und Missbrauch entscheiden? Das Opportunitätsprinzip wie es in Holland gilt, werde mit Recht in die Nähe der Nazi-Euthanasie gestellt.  Und Kehl fragt sich, wie kann ein Rechtsstaat wie die Schweiz dazu kommen, die direkte aktive Sterbehilfe als verboten bzw. Als ausnahmslos rechtswidrig zu erklären und gleichzeitig eine Bestimmung erlassen, die sie trotzdem legalisiert? Welch ein Widerspruch - äusserst willküranfällig! Ein untauglicher Lösungsvorschlag, der Irrtümer und Fehler zulässt die fatale Folgen haben und nicht mehr korrigiert werden können (Eine Frage an Ihr Gewissen: wie stellen Sie sich zu einem ungerechterweise ausgesprochenen Todesurteils - selbst wenn es nur eines ist, und keine 24 oder 36 oder 1000 oder 2000 oder..? Und dies ohne jegliche Gerichtsbarkeit, ohne Verteidigung? Ohne Zeugen? Siehe die 20’000 jährlichen Tötungs-Fälle allein im liberalen Holland.) Dr. Kehl erwähnt, dass Widersprüche und vage Kriterien, sowie der Vorwurf der Unehrlichkeit, diesen Kommissionsvorschlag an den Bundesrat begleiten. EXIT’s ‘hilflose Helfer’ wie auch andere atheistisch gesinnte Ärzte können künftig straffrei ausgehen und ihr Töten massiv ausweiten (siehe NL, F). Die Angelegenheit ist aber derart dramatisch existentiell, dass alles getan werden muss, um Fehler, Missbräuche und Mängel irgendwelcher Art zu verhindern!

 Das höchste Gut ist das Leben und nicht das Töten…

Das höchste Gut ist das Leben und nicht der Selbstmord, wie sich weiter oben ein marxistischer Präsidentenberater äusserte. Wir sollten uns der Lebenshilfe zuwenden, nicht aber dem Mord noch der Selbstmordhilfe. Dies ganz nach dem Gebot “Du sollst nicht Töten”. Die Gesinnung des ‘Kain’ gegenüber ‘Abel’ darf wenigstens bei uns in der Schweiz in keiner Weise akzeptiert werden! Was wohl würde der Rotkreuz-Gründer Henri Dunant dazu sagen?

Leider aber gibt es Redaktionen die sehr wohl über alles berichten was zum Inhalt “Du sollst töten, ja du darfst töten” beinhaltet,  aber vorstehende Informationen im Sinne einer ausgewogenen Information verweigern. Und ironischerweise machte sich “für das legalisierte Töten” exakt jene Zeitung stark, die wöchentlich in Millionen Auflage an ihre ‘Genossenschafter’ verteilt wird. Und exakt diesen Frühling veranstaltete dieselbe Zeitung eine Umfrage, wobei eine der Fragen die persönliche Einstellung zu einem der 10 Gebote: “Du sollst nicht töten” war: 98% der von ihr Befragten respektieren dieses Gebot (…)

- Stehen wir auch hier einer gelenkten ‘Zensur-Situation’ gegenüber, wie seinerzeit im Dritten Reich oder anderer Diktaturen, allwo die Öffentlichkeits-Information sehr einseitig war. Seit etlichen Monaten stelle ich fest, dass gewisse Medien hierzulande ein diesbezügliches neues Gebot kennen: “Du sollst die freie Meinungsbildung unterdrücken, Du sollst manipulieren”. Warum haben diese Medien eines der Gebote im Sinn umgekehrt und ziehen eine neue Folgerung: “Du darfst töten - Du musst Dich bloss als ‘hilfloser Helfer’ fühlen oder darstellen”.

Ein Freund bemerkte dazu: ‘zuerst begann man unten zu töten (Abtreibungen), jetzt beginnt man oben (am andern Ende der Lebensskala) und sehr bald mit Sicherheit auch zwischendrin…)’. Sind wir auf dem direkten Weg ins Vierte Reich? Der Mensch eine Maschine, ein Roboter, ein Ersatzteillager welches man braucht und fortwirft und ‘abstellt’ wenn es ‘finanziell nichts mehr bringt’, oder nicht das was man ‘als Wirtschafts- oder Gruppen- (Meinungs-)Interesse’ zu definieren gewillt ist oder erwartet? Ich meine und vertrete: Du sollst nicht töten - weder Dich selbst, noch andere Mit- und Nebenmenschen. Der Mensch beinhaltet mehr als nur eine physisch-leibliche Maschine, die man beseitigen darf, wenn sie “nichts mehr einbringt”!  

Vermeiden wir legalisierte ‘Jenseits-Beförderungen’ aufgrund neuer wider-sprüchlicher (unehrlich-verschlagener) Gesetzesvorschläge!

 *René Bernard Christoffe    *Schriftstellername  

Quellen: u.a. NZZ, Dr jur Rob. Kehl, Frankfurter Allgemeine, Tages-Anzeiger, Wilhelm Maier, Michael Maier, und weitere.

Der Verfasser besitzt eine Menge über längere Zeit gesammelte Zeitungsausschnitte über das Thema ‘Sterbehilfe’ und weitere Aspekte bezüglich der letzten Lebensphase und das Ableben, die Organspende und dem damit zusammenhängenden Persönlichkeitsrecht. Er setzt sich vehement für das Respektieren des persönlichen Willens ein - welcher für ihn jedoch dort endet, wo die 10 Gebote “klare Leitplanken setzten”.

Deshalb fordert er: “Verfügen, damit der Wille auch erkannt werden kann”. Denn noch sind es viele Personen, Ärzte und Behörden, die den Willen befolgen möchten - allein dieser muss rasch und klar erkennbar sein. Am besten schriftlich. 

Und niemand soll zu Taten gezwungen werden dürfen, die seinem Gewissen zuwiderlaufen, ihn hernach in Depressionen und Verzweiflung stürzen, nur weil Chefs kraft ihrer Macht und Stellung dies befehlen können (vergleiche Nazizeit, Diktaturen jeglicher Farbe - gerade aber auch jener der atheistisch-marxistischen. Vergleiche auch die diesbezügliche Studie (1976) von Richard Wurmbrand über Marxismus und Nazi’s und deren verschiedenen enger Gemeinsamkeiten (!) u.a. die des Satanismus, des Tötens, der Verfolgens, Einkerkerns, Folterns, Unterdrückens, Friedens- und Paradiesgeplapers, Einheitsmeinung usw. Und überlegen Sie sich, wie eine hohe Zahl von Menschen kontinuierlich und wiederholt und auf immer neue Weise diesen ‘Friedens-Verlockungen’ und ‘paradiesischen Täuschungsversprechen’  auf den Leim kriechen und dann jämmerlich daran kleben bleiben…

Basel, 26. August
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