Verfügen! Baslerstab, Basel - Auflage 252’500 Ex. 26. Feb.

Verfügen! 

Wie bedeutungsvoll “letztwillige Verfügungen” sind, habe ich erneut aus meiner Umgebung erfahren. Zwei Dinge fallen mir dabei auf: im ersteren Fall sind es am Vermögen und an materiellen Gütern Interessierte, die sämtliche Bedürfnisse der eigenen Persönlichkeit wie auch des inneren Bedürfnisses, d.h. des Geistes, hemmungslos übergehen. Auf der andern Seite sind es Betroffene, die als unmittelbare Reaktion auf den grossen Verlust zumeist in einem schockähnlichen Verhalten dastehen und handeln. Im letzteren Fall werden durch diesen psychischen Druck Entscheidungen unter Stress gefällt. Ohne Gewissheit über die persönlichen Vorstellungen des eben Dahingegangenen, des geschätzten Mitmenschen oder Lebenspartners, z.B. über Bestattungsart, wird dieser Stress oftmals verstärkt. Stellt sich durch später aufgefundene oder erhaltene Informationen zusätzlich Unsicherheit ein, wird die Verarbeitung der Trauer enorm erschwert. Was dies bedeuten kann, hat kürzlich der Kolumnist Rudolf A Thoma unter dem Titel “Trauer” dargelegt. 

Um all diesem Ungewissen und den damit verbundenen Risiken zu entgehen, ist das Verfügungsheft der Schweiz. Gesellschaft für Lebenshilfe SGFL eine grosse Arbeitshilfe, eine ideale Checkliste, ein hervorragender Ratgeber. Der ehemalige Richter und Uni-Lehrer Robert Kehl sagt gar, es sei das Beste, was er je gesehen habe, und empfiehlt nachhaltig,  es zu fördern. Dem kann nur zugestimmt werden. 

Unbestritten ist die vorherrschende Meinung, dass eine Bewusstseins-Minderung oder gar Absenz, wie der Tod selbst, unerwartet und rasch eintreten kann. Ebenso unbestritten und als bekannt darf vorausgesetzt werden, dass die persönlichen Wünsche, die Anordnungen über Organspende oder nicht, über die Unversehrtheit des Leibes oder nicht, von solcherart Betroffenen nicht mehr kundgetan werden können. Somit bleibt unklar, was die ureigenen, sehnlichsten Wünsche waren, die nun durch das plötzliche Ereignis nicht mehr erfragt werden können. 

Mein Bruder Arthur hat kürzlich ein solches Ereignis miterlebt. Vorkommnisse, die als Skandal voll für unsere Boulevard-Medien zugeschnitten wären. Tief tragisch und geprägt von tiefen persönlichen Vermögensinteressen einerseits und Missachtung des Schutzes der Persönlichkeit, des Vermögens, Gutes, ja selbst der Kleider, der Finanzen, und der Kleider, der Finanzen und es Wohnrechts des Nahestehenden: nämlich des Lebenspartners und Freundes, der Lebensstütze der vor ihm verstorbenen Frau. Der Fall sei hier nicht weiter erörtert erwähnt. 

Denn eines hat sich auch hier erwiesen: Es gibt nur dieses eine: klar und schriftlich verfügen. Einen Vollzieher einsetzen, der möglichst nicht “Partei” ist, und womöglich ein Doppel der letztwilligen Verfügung auf dem Zivilstandesamt hinterlegen… denn Testamente wie Verfügungen werden nur zu gerne von am Vermögen Interessierten vernichtet oder unterschlagen. Wer Interesse am Totenfrieden und an der  Unversehrtheit hat, der verfüge! 

 

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