Wir haben uns dem Leben verpflichtet...  - Entledigen von teuren Kostgängern...? „Wir Ärzte bieten dazu keine Hand“

Auszüge aus verschiedenen Presseartikeln der vergangenen Monate und Jahre: Entledigen von teuren Kostgängern.

Berner Zeitung vom 6.2.2004: „Brisanter Vorschlag: Beihilfe zum Suizid erlauben“
Antwort am 14.2.2004:  Die SAMW ist übrigens trotz des hochtrabenden Titels eine rein private Organisation... und: „Wir Ärztinnen und Ärzte bieten dazu keine Hand. Wir haben uns dem Leben verpflichtet“

SAMW
heisst Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften. Es ist eine rein private Organisation, trotz des hochtrabenden Titels, schrieben die Ärztinnen Susanne Lippmann und Viviane Kaiser.

Weiter: „Die bisherigen, erst 1995 verabschiedeten „Medizinisch-ethischen Richtlinien zur Betreuung sterbender und zerebral schwerst geschädigter Patienten“ sind nach langer ..Diskussion ausgewogen und sorgfältig formuliert und über die Landesgrenzen hinaus weit bekannt. Der darin ausgedrückte Wille der Ärzteschaft besagt, dass die Beteiligung am Selbstmord selbstverständlich keine ärztliche Tätigkeit ist und sein soll.
Seit 1995 wurde ein Teil der SAMW neu bestückt, und die neuen Mitglieder versuchen offensichtlich, die bisherige klare Haltung der Ärzte aufzuweichen. Um diesen Punkt gab es in der Subkommission.. heftige Kontroversen... ‚Einzelfall’.., ist ein sprachlicher Trick. ...
Wir werden den Verdacht nicht los, dass das Interesse für diese plötzliche Neuformulierung der Richtlinien vor allem ökonomische Gründe hat. Aus neoliberalen Kreisen wird immer offener formuliert, dass die Probleme der Krankenkassen damit gelöst werden sollen....
Wir Ärzte/innen bieten dazu keine Hand. Wir haben uns dem Leben verpflichtet.“

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Zum Thema „Tötung aus Mitleid“ und „Entledigen von Kostgängern“ ist zu ergänzen:

Anfang Juli 2001 wurde in Bern mit einer parlamentarischen Initiative eine Neuregelung der Sterbehilfe nach niederländischem Vorbild gefordert. Todkranken soll straffrei Beihilfe zum Selbstmord geleistet werden können. Dies Beihilfe sei schliesslich eine «Tat des Mitleids». Und was wurde am gleichen Tag bekannt? In Pflegeheimen der Zentralschweiz (LU, NW, OW, ZG) wurden Patienten von einem 32-jährigen Krankenpfleger umgebracht.  Der geständige Mörder gab an «aus Mitleid und Mitgefühl» gehandelt zu haben. Zusammenhang zwischen dem Verbrechen und der sich wiederholenden Diskussion um die Legalisierung der Sterbehilfe?

Wandelnde Wertvorstellungen? Noch nicht lange her ist, dass das menschliche Leben in unserer Gesellschaft unantastbar war. Es war ein nicht zu verhandelndes Gut. Wir dies nun zunehmend aufgelöst? Debatten beeinflussen aber neue Rechtssetzungen und das gesellschaftliche Denken.

Heute ist es das Leben der Betagten und Kranken, gestern das ungeborene Leben. Als Gründe werden oft und bald nur noch die „wirtschaftlichen genannt“. Und somit die wachsenden Kosten im Gesundheitswesen. Arbeitsplätze und die jüngere, erwerbstätige Bevölkerung gehen zurück. „Wer soll das (noch) bezahlen“, wird suggeriert, aber auch offensichtlich.

Es wird in die Gedanken gerufen: «Leistungsbezüger werden zum Kostenfaktor. Es wird nahe gelegt: ein jeder überlege, wie man diese Last reduzieren könnte... oder wie es in einer Zeitung hiess: „...natürlich nur in ganz «speziellen Situationen», nur unter «ausgewogenen» und «angemessenen» Verhältnissen.“ Ist das Gedankenrad einmal in Gang gesetzt, ist es nicht mehr weit: und das Gift der Euthanasie, das gezielte Töten, wird fliessen.

Wem nützt die Tat des herbeigeführten Todes? Des initiierten Suizids? In der Frage der Sterbehilfe ist die Antwort einfach: der Gesellschaft. Sie entledigt sich in jedem Fall eines meist kostspieligen Kostgängers. Haben wir das im Dritten Reich geschehene schon vergessen? Es begann eben mit solchen Gedanken – in verschiedenen Teilen der Welt, in den USA und weiteren, nicht nur in Deutschland!

Die Generation der Betagten und Kranken sieht sich plötzlich in der Rollet, als unnütze Profiteure den Wohlstand der Nation oder ihrer Nachkommen aufzubrauchen, zu verschwenden. Mancher Kranke, Leidende, Alt sieht sich konfrontiert, dass sein Leben und Leiden sinn- und nutzlos sei und darüber hinaus die Gesellschaft über Gebühr belaste. Ein kurzer Schritt zum «Sterbewunsch». „Willige Helfer“ eilen herbei, um diesen Wunsch – wie könnte es dann anders sein  «aus reinem Mitleid», zu erfüllen.


Wer will sich aus der Verantwortung stehlen?  Was heisst „JA zum Menschsein“? Das heisst „JA zum Leben“ und „JA zur vom Schöpfer“ und zu der von ihm gesetzten Lebenszeit. Diese soll weder übermässig verlängert werden, noch bewusst verkürzt werden. 

Blocher gegen Gesetz zur Sterbehillfe
Bern. SDA.        In der Schweiz gibt es auf absehbare Zeit keine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Bundesrat Christoph Blocher gibt der Nationalen Ethikkommission für die Klärung der Frage kein Geld...
Wie Metzler habe auch Blocher dieses Geld aber nicht gesprochen (Fr. 100 000)..

Diese SDA Meldung erschien am 142.2004 in verschiedensten Zeitungen.

 

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