Presseschau No 10 – „Sterbetourismus“ löst Kritik aus..

 

                                                                               Schw.Kath.Wochenz., 20.  Sept. 2002

Über die Hälfte der Dignitas-Mitglieder stammt aus dem Ausland. Weltweiter Sterbetourismus“ nach Zürich löst öffentlich Kritik aus...

...Das Wort Sterbetourismus geht um...  Kritik am Vorgehen von Dignitas. Ende August strahlte die britische BBC einen Film über Dignitas aus. Die britischen Medien nahmen das Thema auf. 700 Personen riefen nach der Sendung bei der BBC an, 40 haben bereits Kontakt mit Dignitas aufgenommen....

„Einen Riegel schieben“.  Vorgeworfen wird den Sterbehilfeorganisationen, dass sie auch bei psychisch Kranken „Sterbehilfe“ leisten. Die Kritik geht vor allem an die Organisationen Dignitas und SuizidHilfe.

 Ohne ärztliche Absegnung. Kurz: Für den Freitod braucht es die Hilfe eines Arztes nicht mehr. SuizidHilfe schlägt den Suizidwilligen vor, sie müssten sich einen Plastiksack – „Exit-Bag“ – über den Kopf ziehen, nachdem sie ein narkosenmittel eingenommen haben...

Selbstbereicherung. Ein weiterer Vorwurf an die Sterbehilfeorganisationen, der in den Medien immer wieder auftaucht, lautet auf Bereicherung. Diese würden nicht aus hehren Gründen, sondern um des schnöden Mammons willen handeln........                            

 

 

„Krematorien nachrüsten“

Wasser-Boden-Luft, 23. Sept. 2002

 

„Der erst drei Jahre alte Kremationsofen in Baden/AG ist nicht so sauber, wie er sein sollte. Wie die „Aargauer Zeitung“ berichtet, liegen die Quecksilber-Emissionswerte über dem gesetzlichen Richtwert. Der Verband Krematorium Region Baden will den Ofen aber vorderhand weiter betreiben...

Tatsächlich müssen mittelfristig vielleicht alle neu erstellten Kremationsöfen in der Schweiz nachgerüstet werden. Dies, weil laut dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) die Schweiz bezüglich den Furanen und Dioxinen bald die EU-Richtlinien übernehmen wird. Im Fall der eher kleineren Anlage in Baden könnte eine Sanierung der Rauchgasreinigung bis gegen eine Million Franken kosten.

 

 Wem gehört die Leiche?

Schweizer Versicherung, 01.Oktober 2002

EIGENTUM: Das Recht, über seinen Körper zu verfügen.

Zwischen Angehörigen und Spitälern tauchen nicht selten Meinungs-verschiedenheiten über das Recht zur Obduktion eines Leichnams auf. Organtransplantationen geben Anlass zur Frage, wem eine Niere gehört.

Nach landläufiger Ansicht gehört ein Leichnam den Angehörigen, wen immer man darunter verstehen mag. Doch weit gefehlt: Eine Leiche ist im Moment des Ablebens eines Menschen zuerst einmal eine herrenlose Sache oder, wie die Juristen sagen, eine res nullius. Dass der Leichnam auf keinen Fall dem Verstorbenen selbst „gehört“ leuchtet ein, denn mit dem Ableben verliert der Mensch seine Rechtsfähigkeit. Ein Toter kann folglich auch kein Eigentum an seinem Körper haben – sofern er es überhaupt einmal hatte. Aber auch das trifft nicht zu. Das Recht, über seinen Körper zu verfügen, kann nicht aus dem sachenrechtlichen Eigentumsbegriff angeleitet werden. Es steht dem Menschen kraft seines Persönlichkeitsrechtes zu. Dies hat Oliver Kälin in seiner Dissertation „Der Sachbegriff im schweizerischen ZGB“ schlüssig nachgewiesen.

Die Rechtsnatur des Leichnams ist in der Wissenschaft kontrovers. Im Zusammenhang mit der Transplantationsmedizin hat ein Leichnam ohnehin eine andere Funktion als bisher. Er ist Organspender oder Objekt der Forschung geworden. Nach heutiger Ansicht ist eine Leiche eine herrenlose Sache, und nach den Regeln des ZGB kann sich jedermann eine herrenlose Sache eineignen und wird dadurch ihr Eigentümer. Eine Leiche kann sich nur jemand aneignen, der sich im Todeszeitpunkt in der Nähe befindet. Das ist bei den Angehörigen lange nicht immer der Fall. Das Bundesgericht sagte, am Leichnam soll derjenige der Angehörigen – also nicht etwa mehrere Angehörige! – berechtigt sein, der mit dem Verstorbenen am engsten verbunden war und durch den Verlust am meisten betroffen ist. Aber das Bundesgericht hatte dabei nicht Aneignung im Visier, sondern es sprach vom Persönlichkeitsrecht der nächsten Angehörigen. Wenn diese den Leichnam nicht dem Spital überlassen wollen, das im Regelfalle bereits das Eigentum durch Aneignung erworben hat, können sie ihn also nicht auf Grund eines Eigentumsrechts herausverlangen, sondern nur auf Grund ihres Persönlichkeitsrechts. Beim Eigentum des Spitals handelt es sich um ein ausgehöhltes „Eigentum“. Wenn das Spital entgegen den Weisungen der Angehörigen handelt, beispielsweise eine Obduktion ohne Einwilligung vornimmt, verletzt es die Persönlichkeit der Angehörigen.....

..Das Persönlichkeitsrecht der Angehörigen überlagert das Eigentumsrecht...

Dieses erstreckt sich auch auf die abgetrennten Leichenteile. Der Entwurf zu einem Transplantationsgesetz entspricht diesem Grundsatz, in dem Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene oder dessen Angehörige einwilligen....

 

Was geschieht, wenn man stirbt?

-> siehe das Buch von Sadhu Sundar Singh: gesammelte Schriften

Hinweis der News-Redaktion: Wir verweisen auf das auch bei uns erhältliche Buch von Sadhu Sundar Singh, der die oben aufgeworfenen Fragen beantwortet und noch viele mehr! Auf Wunsch könnte auch sein Lebenslauf (in english) beschafft werden – Sadhu Sundar Singh war1922  auch in der Schweiz  (siehe unter „Angebot/Bestellen“)

 

Bestattungen bald pietätlose Abfertigung?...

 

Bestattungeswesen: Rekurs;                                Riehener Zeitung, 18.Oktober 2002  

...Angehörige einer verstorbenen Personen konnten bis anhin für die kostenlose Einsargung und den Transport des Leichnams das Bestat-tungsunternehmen frei wählen. Dies soll sich nach dem neuerlichen Submissionsverfahren per 1.1.2003 ändern. Vier Bestattungsfirmen haben nun Rekurs gegen das neue Submissionsverfahren eingereicht.

  

Rz. Gemäss dem neuen Submissionsvertrag darf im Kanton Basel-Stadt nur noch das günstigste unternehmen diese Dienstleistungen durchführen. Somit bestehe die Gefahr einer Monopolisierung. Durch den Kostendruck seien zudem die Pietät und Würde nicht mehr gewährleistet, befürchten die Bestattungsfirmen... und sie wehren sich entschieden gegen dieses fragwürdige Submissionsverfahren.

.....ausgeschriebene Submission. Diese habe zum Ziel, dass künftig von den zurzeit sechs Firmen nur noch maximal deren zwei die kostenlose Einsargung sowie den kostenlosen Transport des Leichnams zum Friedhof durchführen dürfen. Einziges Kriterium bei der Vergabe dieses Auftrages sei der Preis.

Monopol gefährdet Pietät und Würde...

„Die freie Wahl des Bestattungsunternehmens existiert künftig nicht mehr. Je nach Preiseingabe erhält ein Bestattungsunternehmen vom Basler Baudepar-tement bis zu 90% aller Aufträge. Wenn nun eine Firma ein kaum kostendeckendes Angebot einreicht, leiden die Angehörigen unter einer mangelhaften Dienstleistung“, befürchtet Willi Wyss... „Einsargungen oder Transporte am Abend, in der Nacht, oder an Wochenenden werden künftig ungern ausgeführt, da sie Mehrkosten verursachen. Zudem spielt der Zeitfaktor beim Einsargen nun plötzlich eine übergeordnete Rolle, wodurch die nötige Ruhe für die Verwandten einer verstorbenen Person und eine würdevolle Zeremonie gefährdet sind....

„Kaum zumutbare Umstände für die Angehörigen“...

„... Im Extremfall hätten sogar drei Parteien mit dem Leichnam zu tun. Eine Firma macht die Einsargung, das vom Kanton beauftragte Unternehmen den Transport und das dafür ungeschulte Friedhofspersonal ist für ein allfälliges nochmaliges Zurechtrichten des Leichnams zuständig“...

Die vier Bestattungsunternehmen haben Rekurs eingereicht.

 

Mit Lachgas in den Tod.

 

Sterbehilfe. Ein Psychiater bietet neue Methoden für die Freitod-Begleitung an. Die Basler Staatsanwaltschaft ermittelt.

                                                                                  Facts,   17. Oktober 2002  

 

Der Zürcher Psychiater Peter Baumann füllte Gas in einen Plastikbeutel. Er befestigte ihn an einem Atemschutzgerät und reichte seinem Klienten die Gesichtsmaske......

Gaumann geht in der Sterbehilfe neue Wege.... „Das reine Lachgas führt sofort zur Bewusstlosigkeit“, sagt Baumann.

Der Tod des psychisch kranken Mannes löste bei den Justizbehörden Hektik aus: Die Basler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Baumann....

...die laut Baumann im Prinzip jeder leisten kann. Darum will er die Bevölkerung über Suizidformen aufklären, die ohne ärztliches Rezept anwendbar sind. Bisher gilt: Nur wenn jemand sterbenskrank ist, darf laut geltendem Gesetz ein Arzt das Rezept für eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital ausstellen. Diese Mittel verabreicht Exit den Sterbewilligen.

Baumanns Umgang mit der Sterbehilfe stööst in Fachkreisen auf heftigen Widerstand. „Depressionen sind vorübergehender Natur und behandelbar“, sagt Bernhard Kirchenhoff, leitender Arzt der Psychiatrischen Uniklinik in Zürich. Kirchenhoff fürchtet „fatale Folgen“, falls Baumanns Philosophie ein breites Publikum fände. „Der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet.“

Zwispältig ist zudem die Haltung der Sterbehilfe-Organisation Exit. Offiziell lehnt sie die Suizidhilfe an psychisch Kranken ab. Baumann sagt aber, dass Exit solche Fälle an den Suizid-Hilfeverein weiterleite... (...)

            - den ganzen Beitrag finden Sie im Facts vom 17. Oktober 2002 -

 

Die Götter in Schwarz

 

Von Dr. phil. Robert Harsieber, Wien ,                        Medical Tribune, 11.Oktober 2002  

 

..... Dass Dignitas sogar das „Medikament“ beschafft, wäre in andern Ländern strafbar. Dass Dignitas-„Vertrauensarzt“ sich in einem einzigen Gespräch von den Motiven seiner Klienten zu überzeugen imstande ist, stellt eine übermenschliche Leistung dar, die ihn wirklich zum „Gott in Weiss“ – oder sollte man sagen „in Schwarz“? – erhebt...

 

Kranksein und Sterben im Alter

                                                                                     Zürichsee-Zeitung, 11. Oktober,  2002  

 

Die öffentliche Debatte um die Sterbehilfe greift wichtige gesellschaftliche Fragen auf – die entsprechenden Diskussionen werden meistens beispielhaft konkretisiert an Schicksalen von jüngeren Intensivstations- oder Krebs-Patienten. Der folgende Artikel beleuchtet das häufige Sterben von alten und sehr alten Menschen aus der Sicht des Altersmediziners......

.. Sterben ist ein Altersphänomen geworden...

.. Die Meisten Menschen sterben in einer Institution...

.. Selten an „Schläuchen angehängt“

  Der viel befürchtete Zustand, dass alte, kranke Menschen in Spitälern an Schläuchen unnötig am Leben erhalten werden, ist heute wohl nicht mehr anzutreffen. Das Gegenteil wäre eher zu befürchten: Dass diesen alten und kranken Menschen mit ihrem schlechten Sozialprestige unter dem hohen Spardruck im Gesundheitswesen sinnvolle medizinische Massnahmen vorenthalten werden...

-> Den umfangreichen, fundierten Bericht finden Sie in der  Zürichsee-Zeitung vom 11. Oktober 2002

 

„Wie stirbt man eigentlich bei Ihnen?“

der Tod überfordert die Spitäler. Sterbenskranke werden von den Ärzten und dem Pflegepersonal gemieden. Nachforschungen in der Tabuzone.                                                  Die Weltwoche,, 10.Oktober 2002  

 

... Birgit Littmann hat sich in ihrem Leben schon immer sorgfältig auf spezielle Situationen vorbereitet.

... Wenn sie sich nun aufs Sterben vorbereiten will, stellt sie fest: Ein vergleichbares Angebot existiert hierzulande nicht. Wer sich in einem Krankenhaus die Frage erlaubt: „Wie stirbt man eigentlich bei Ihnen?“ landet in der Nekrophilenecke. Eine erfahrene Krankenschwester reagierte entsetzt: „Solche Gedanken müssen Sie doch nicht haben! Mein Gott, so etwas hat noch nie jemand gefragt!“ Dann eilte sie zum Rapport und berichtete aufgeregt, auf Zimmer 34 liege eine Frau mit einem riesigen Problem.

Der Tod überfordert die Spitäler, obwohl nahezu sechzig Prozent der menschen in einem Krankenhaus sterben. Die Kliniken werben in den Tageszeitungen mit grossen Inseraten für ihre Gebärabteilungen, preisen ihre Herz- und Rheumazentren an, laden ein zu Tagen der offenen Tür und stellen dem interessierten Publikum ihr fachkundiges Personal vor, das die Patienten respektive „Klienten“ oder „Kundinnen“ begleitet. Den Tod aber blenden sie aus....

Keine Ansprechperson

Ende Juni starb der Ehemann einer bekannten Schweizer Geschäftsfrau. Er war krebskrank und bat knapp zwei Wochen vor seinem Tod darum, ins Spital verlegt zu werden. Als er zuletzt alle therapeutischen Massnahmen ablehnte und nur noch nach Schmerzmitteln verlangte, liessen sich die Ärzte kaum mehr in seinem Zimmer blicken. „Als es ans Sterben ging“, sagt seine Frau, „war ich völlig auf mich allein gestellt.“ In ihrer Angst habe sie verzweifelt einen Ansprechperson im Spital gesucht, um zu fragen, wie sie sich das Sterben ihres Mannes vorstellen müsse. Das Personal jedoch blockte sie zuerst sanft, dann immer energischer ab. Und sie lernte: „Kein Mensch im Krankenhaus nimmt die Wörter „Sterben“ und „Tod“ in den Mund.“  ..... Warum wird das Sterben ausgerechnet in den Spitälern dermassen tabuisiert?..... Inzwischen sind die Spitäler unter Druck geraten, weil die Gesellschaft das Sterben zusehends delegiert.

Wer nahezu unvorbereitet ans Bett eines Todkranken gerufen wird, ist meist überfordert. Deshalb löst das Sterben eines Patienten bei Ärzten und beim Pflegepersonal Versagensängste aus. Herausragende medizinische Fachkenntnisse nützen nichts mehr, wenn es nur noch darum geht, da zu sein, auszuharren, einen Hand zu halten und Mitgefühl zu zeigen....

Das Los entscheidet...

Weil der Tod das medizinische Personal jedes Mal mit einer Niederlage konfrontiert, „lauert im hektischen Heilbetrieb eines Akutspitals die Versuchung, unheilbar Kranke zu verlassen, innerlich und äusserlich“, schreibt der Internist und ehemalige Chefarzt am Kantonsspital Luzern, Professor Frank Nager. Viele erliegen dieser Versuchung tagtäglich...

Kränkung der Schulmedizin...

Während Wissenschaftler und Praktiker ein umfassendes Therapie- und Heilangebot entwickelten und von Erfolg zu Erfolg eilten, blieben die Bedürfnisse der Sterbenden nach psychosozialer  Begleitung weitgehend auf der Strecke. Doch dann kam Aids und verwies die kurative Medizin in ihre Schranken. Lüthy erinnert sich, wie er, erschüttert vom Leiden der zumeist jungen Patienten und ihrem schnellen Sterben, hilflos dastand...

Weiterbildungskurse:... Doch das Interesse ist gering. Nur hundert von insgesamt mehr als 25'000 Ärzten haben bisher das Angebot genutzt. Allen Lippenbekenntnissen zum Trotz besteht in weiten Kreisen der Schulmedizin offenbar verbreitete Skepsis gegenüber der noch jungen Disziplin. „Brauchen wir das wirklich“?, fragen Chirurgen und Onkologen. Viele sind immer noch der Meinung, dass man „zum Händchenhalten doch die Krankenschwestern hat.“

.... Statt Angst entsteht Neugier..

..wie sie aber in den sechs Jahren seit ihrer Erkrankung gelernt habe, solche Situationen als neue Lebensaufgabe mit immer komplexerer Problemstellung zu betrachten. Wie sich dabei Angst abbaue und wie sich eine Art Neugier einstelle. So habe ihr Leben noch immer eine hohe Qualität.

Der Arzt ist ratlos. Wie soll er ihre Antworten auf sein Verlaufsblatt übertragen? Also fragt er nochmals nach: „Wie ist Ihre Verdauung? Haben Sie Schwindel? Schlafen Sie gut?“ Sie kann ihn beruhigen: „ich schlafe gut“.

 

 

Bestmögliche Lebensqualität erhalten

        St. Galler Tagblatt, 15. Oktober  2002  

 

Schmerzlinderung statt Sterbehilfe.

 Am Schlusse des Berichtes wird für weitere Informationen angegeben:

 Krebsliga St.Gallen-Appenzell, Flurhofstr. 7, 9000 St. Gallen

Telefon 071 242 70 00 / Fax 071 242 70 30

e-mail: beratung@krebsliga-sg.ch

internet-adressen: www.krebsliga.ch

www.palliative.org www.hospicecare.com 

 

Sterbehilfe: andere zu töten, auch wenn sie schwer krank sind, kann von niemandem gefordert werden. 

 (Ethische Aspekte der Sterbehilfe).

 

diesen Artikel aus der Zürichsee-Zeitung,  8. Oktober  2002 werden wir auch in seiner ganzen Länge im Internet zeigen.  

 

 “... Entscheidend bleibt jedoch: Es kann von niemandem, auch von keiner Pflegenden, gefordert werden, jemand anderen zu töten.“...

  

 

Suizidhelfern auf die Finger schauen

Zürich: Hauptstadt der Euthanasie...

                                                                          Freiburger Nachrichten , 3. Sept. 2002

    NZZ (am Sonntag) , 1. September 2002  

 

Der „Sterbetourismus“ in die Schweiz schreckt Politiker auf. FDP-Nationalrätin Dorle Vallender fordert die Meldepflicht für Suizidhilfe. Derweil gerät eine weitere Organisation in die Schlagzeilen.

Vor zwei Wochen strahlte der britische Fernsehkanal BBC eine Sendung über den begleiteten Suizid in der Schweiz aus. Danach riefen rund 700 Personen bei der BBC an....

Hauptstadt der Euthanasie: Zu Zeiten der offenen Drogenszene wurde Zürich weltweit mit dem „needlepark“ in Verbindung gebracht. Laut der englischen Sonntagszeitung „Sunday Telegraph“ droht Zürich jetzt ein neues unangenehmes Prädikat: „the world’s euthanasia capital“....

 

 

„Sterbehilfe: ich möchte das Ende meines Lebens selbst bestimmen“

                                                                                              Blick,  6. September 2002  

 

Unser Kommentar zu solchen Blick-Publikationen:

-         Es gibt in Sachen ‚Töten’ (nur) die eine Frage:

-         „Dein Wille geschehe“ oder „Mein Wille geschehe“

 Leider unterlässt der Blick den Hinweis auf die Simple Frage: entweder entscheidet Gott oder der Mensch über Tod (und Leben).r  

 

 

 

 

Hinweis der News-Red.: für die SGFL eine Selbstverständlichkeit, seit Bestehen. Unsere Verfügungen erhalten, seit eh und je....(siehe unter „Angebot/Bestellen“..) 

... und nach wie vor aktuell:

Kein Platz mehr für die Menschen...

    Neue Luzerner Zeitung, 14.November 2001  

 

.. Tanner: „Ich finde es etwas schade, dass der Platzmangel auf Friedhöfen ein Argument für die Feuerbestattung ist.“ Für Autos würden Parkplätze erstellt, auch für neue Einkaufszentren sei Raumvorhanden. Für uns Menschen aber hat man keinen Platz mehr.“...

 

lesen Sie dazu unser Büchlein: „Erdbestattung oder Kremation? Eine Entscheidungshilfe“...(siehe unter „Angebot/Bestellen“)

 

 

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